-- Anzeige --

VR-Standpunkt: "Wer soll denn das kontrollieren?"

13.03.2017 16:29 Uhr
VR-Standpunkt: "Wer soll denn das kontrollieren?"
Eine neue Ausgabe des VerkehrsRundschau-Standpunkts
© Foto: VerkehrsRundschau

Verbringt ein Lkw-Fahrer seine wöchentliche Ruhezeit künftig im Fahrzeug, droht ein Bußgeld. Effektiver Kampf gegen Sozialdumping? VerkehrsRundschau-Chefredakteur Gerhard Grünig ist skeptisch. Sein Kommentar im Video.

-- Anzeige --

München. Verbringt ein Lkw-Fahrer seine regelmäßige Wochenruhezeit künftig im Fahrzeug, kann das teuer werden. Der Bundestag hat vergangene Woche einen durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD kurzfristig angepassten Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes angenommen, wonach sowohl dem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen ein Bußgeld droht, „wenn die regelmäßige Wochenruhezeit „im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird“.

Ob das Verbringen der Ruhezeit im Fahrzeug künftig verboten wird oder nicht, diese Frage hat im Vorfeld für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Und auch jetzt findet VerkehrsRundschau-Chefredakteur Gerhard Grünig ganz klare Worte: „Diese Initiative hätte man sich sparen können.”

Gerhard Grünigs Kommentar der Woche - jetzt nach unten scrollen und als Video ansehen!

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Digitaler Tachograf

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager im Handelslager/ Brennschneidbetrieb (w/m/d)

Salzgitter;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr

-- Anzeige --

KOMMENTARE


Udo Skoppeck

13.03.2017 - 17:23 Uhr

Weil die EU-Gesetzgebung bei Lohn- und Sozialdumping bei Entsendungen von Arbeitskräften bis jetzt komplett versagt hat, müssen wir zwingend diesen weg der kleinen Schritte gehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Gewinn der Unternehmen aus diesen Ländern aus dem sozialen Leid ihrer Beschäftigten gespeist wird, indem ihnen rechtlich zustehende Entlohnung und soziale Absicherung vorenthalten werden. Das Verbot der 45-stündigen Ruhezeit im Lkw ist nur ein Mosaikstein für bessere Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Das so etwas noch etwas dauert ist doch logisch. Es Fehlen natürlich Kontrolleure. Die können ja nicht aus dem Hut gezaubert werden, aber sie werden aktuell fortgebildet. Anstatt alles immer nur zu zerreissen wären schon Alternativen besser. Wir warten bereits seit inkrafttreten der VO 561/2006 auf deren Umsetzung, wie lange also wollen sie denn noch warten Herr Grünig?


Gregor Ter Heide

13.03.2017 - 18:27 Uhr

VerkehrsRundschau-Chefredakteur Gerhard Grünig ganz klare Worte: „Diese Initiative hätte man sich sparen können.”Was für eine Kurzsichtigkeit, denn der Blick über den Tellerand fehlt !Bis zum 11.04.207 war *alles* über den BMT-F für den BKF geregelt. Am 03.10.2007 teilte damals Vizepräsident Jacques Barrot wörtlich, i.A. der EU-Kommission, dem EU-Parlament aufgrund einer Anfrage von Mathieu Grosch nachfolgenden Satz wörtlich mit: „Legt der Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht am Standort ein, dürfen diese Zeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten zuständig.Anhand der Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug und des Fahrtenbuchs lässt sich hinreichend nachweisen, ob die wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden. Allerdings schreibt das Gemeinschaftsrecht nicht vor, Nachweise dafür vorzulegen, wo der Fahrer seine wöchentlichen Ruhezeiten verbringt“ (E-4333/2007)vgl. EuGH C-29/10 vom 15.03.2011 – Koelzsch Urteil-Tenor (Rom-I und Brüssel-Ia)vgl. EuGH Rs C-102/17 vom 02.02.2017 – Gutachten vom Generalanwalt zu Art. 8 (6) VO (EG) 561/2006 vgl. EuGH C-325/15 vom 18.02.2016 – Arbeitgeber muss beim BKF die Übernachtungskosten tragen Dementsprechendes fehlerhaftes Handeln der Kontroll-Verwaltungsakte als Hoheitsakt der Exekutive des BAG in Köln, wird jetzt konkret „hoheitlich“ hinzukommen, denn das Handeln von Trägern der hoheitlichen Gewalt, muss dabei immer zwingend verpflichtend sein, auch das Europa- und EU-Recht, als das höhere Recht des BKF zum Grundrecht an Familie, vollumfänglich zu berücksichtigen. Daher werden die zuständigen BAG-Beamten von 240 auf ca. 450 Kontroll- Beamten verdoppelt.Das ist nur das Öffentlichkeitrecht !Jetzt muss noch das Privatrecht (Arbeitsvertragrecht und Tarifvertragsrecht) hinzu kommen, wofür die Tarif-Partner (ver.di und BGL) zuständig sind.Das jedem Bürger zustehende Recht auf gleiche Teilhabe an demokratischer Selbstbestimmung (gesellschaftliches und familiäres Teilhaberecht), muss auch vom BVerfG für den BKF beachtet werden. Ein allgemeines Teilhaberecht auf Familie ist Art. 6 (1), (2) GG iZm. Art. 12 (1) GG, iVm. Gleichheitssatz Art. 3 (1) GG und Sozialstaatsprinzip Art.20 (1) GG, Art. 28 (1) GG, und muss für den den BKF auch mit Grundrechten vereinbar sein, da der jetzige konkrete Hoheitsakt des Staates prohibitiv für den BKF bei der Nicht-Benutzung im Fahrerhaus bei der rWRZ wirkt. Das BKF - Grundrecht an die Familie, u.a. zur Erziehungspflicht und Erziehungsrecht der Kinder, muss noch als Privatrecht aktuell sozial verträglich ausgestaltet werden.Der Anspruch auf freie und gleiche gesellschaftliche Teilhabe, um mit der Familie während der rWRZ, seine „freie Freizeit“ wenigstens nach 2 Wochen verbringen zu dürfen, ist vom Staat gegenüber dem BKF, in der Würde als Menschen Art. 1 (1) GG verankert. Die Würde des BKF gehört zu den durch Art. 20 (1), (2) GG iVm. Art. 79 (3) GG als unveränderbar festgelegten Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts. vgl. BVerfGE 121, 69 // BVerfG 1 BvR 1620/04 vom 21.11.2007 – Leitsatz: Erziehungspflicht, Erziehungsrecht, Rn. 79 Wenn jetzt nicht umgehend die „Würde“ des BKF mit dem Recht an *zu Hause* von der ver.di und BGL anspruchsberechtigt tarifvertraglich gewollt wird, besteht bewusst, ein Verstoß gegen Art. 6 (1), (2) GG; Art. 7, Art. 31, Art. 33 GrCh und Art. 8 EMRK.


Anita Krause

14.03.2017 - 08:07 Uhr

Umstrukturieren und aufbauen, um mehr Effizienz zu erreichen. Dazu Gesetze eindeutig definieren, um die Sitution der Kontrolleure zu verbessern. Es kann nicht sein, dass Gesetze überflüssig werden, weil ein Land ohnmächtig ist, sie zu kontrollieren. Da wird am falschen Ende angesetzt.


Schröder

14.03.2017 - 10:15 Uhr

Nach vielen fundierten und sachlichen Kommentaren von verständlich dahinter stehenden Befürwörter, eine Meinung von einfachen BKF mit 30 Jahren Erfahrung auf EU Strassen und somit auch Betroffenen. Wie kommt der Herr Redakteur darauf, dass es Überflüßig wäre. Kann er sich vorstellen bis zu 6 Monaten, weit von der Familie, ohne humane bedingungen in kleinem Fahrerhaus zu verbringen ??? I würde empfehlen es mit selbsversuch zu probieren. 1 Tag ist zu wenig, am besten mindestens 2 Wochen. Ich bin der Meinung, es würde reichen. Das zweite Problem,Herr Redakteur wäre durch solche bis zum geht nicht mehr ausgereizte, nicht Zeit gemäße Behandlung von Arbeitnehmern, entstandene ruinöse Preisverfall der Frachtpreisen und somit auch Lohndumping. Ich selber arbeite seit 20 Jahren ohne Lohnerhöhung oder erhöhung von Verpflegungspauschale obwohl in letzten 20 Jahren viel passiert ist. Muss ich wohl nicht erklären. Ich gehöre bestimmt nicht zu der Minderheit in solcher Lohnenwicklung. Für die Zukunft, sollte es so bleibein wie es ist, sind keine Änderungen in Sicht. Eher umgekehrt, sollte ich mein jetzigen Job bei alten, Famielien geführten Spedition verlieren, würde ich auf Anhieb bis zu 40% weniger bekommen. Das wäre auch Hinweis für den Nachwuchs Mangel in der Branche. Der Job ist weder Wertgeschätzt noch Atraktiv. Kabotage, bezahlung nach Kilometergeld mit kleinen Grundgehalt und viele andere illegalle, Wettbewerb verzehrende Praktiken in der Branche sorgen für die Verstärkung der Abwärtsspiralle. Soll es unser EU sein ??? Es wird höchste Zeit dass die Sache in Bewegung kommt. Solche Artikel , die es verhalmlosen sind in dieser Zeit fehl am Platz. Für mich eine Sichtweise von nicht Betroffenen der viele andere Probleme die durch alte Pausen Regelung entstanden sind, völlig aus der acht läßt. Als Beispiel Sicherheit. Ich bin so zu sagen an der vordersten Front und Alkohol konsum von den Fahrern die Wochenden im Fahrhaus verbringen ist an der Tages Ordnung. Bis Sonntag einschließlich. Dann geht unausgeschlaffen auf die Piste.... Der Gesetzgeber kann sich die ganzen Sicherheitsschlungen Sparren, wir sind Profis und wissen wie man sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen hat. Der Problem liegt ganz wo anders. Wer Monate lang weg von der Familie ist, der Frust in Alkohol ertrinkt und nach Kilometergeld bezahlt wird, kann nicht sicher Fahren. Es muss doch einleuchtend sein. Das ganze ausser Acht lassen, verharmlosen und Gesetze mit hinweis auf Personalmangel der Kontrollorgane und meine Meinung nach auch mit dem Entgegenkommen für Lobby der Logistik, ist für mich schlicht mit Mittätterschafft gleich zu setzen....


Gerhard Grünig - Chefredakteur VerkehrsRundschau

14.03.2017 - 10:31 Uhr

Lieber "Schröder",der Herr Redakteur hat schon 2 Wochen und mehr in einem Fahrerhaus verbracht. Und das zu einer Zeit, als die Kabinen längst nicht so groß und komfortabel waren wie heute. Denn der Herr Redakteur war nicht immer Redakteur, sondern auch mal Lkw-Fahrer! Abgesehen davon ist der Herr Redakteur auch noch Chefredakteur des TRUCKER und damit durchaus mit den Problemen der Fahrer vertraut.Grundsätzlich sind die angesprochenen Probleme bekannt und werden auch als solche gesehen. Dennoch bleibt es dabei, dass nationale Alleingänge keine Lösung bringen. Und Gesetze zu lancieren, die anschließend keiner kontrolliert, ist ebenso unwirksam, wie diese Gesetze erst gar nicht zu verabschieden - wie man an der Disziplin auf unseren Straßen sieht, wo auch jeder macht was er will, weil keiner mehr kontrolliert. Letztlich entstehen aus dem Verbot der Verbringung der Wochenruhezeit im Fahrerhaus nur neue Lösungen/Missstände, wie Containerdörfer an der Autobahn. Sozialdumping und Unterschreitung der Mindestlöhne wir das neue Gesetzt nicht beseitigen. Mit freundlichen Grüßen,Gerhard Grünig


Jürgen Schmidt

14.03.2017 - 13:02 Uhr

Diese Regelung ist ein weiteres Beispiel von Überregulierung und überflüssig wie ein Kropf. Angesichts der heutigen Technik und Ausstattung der Fahrerhäuser bevorzugen sicherlich nicht wenige ihre komfortable Fahrerkabine als Schlafstätte anstatt ein drittklassiges Motel oder Hotel. Im Übrigen verfügen die wenigsten Hotels über Lkw-Parkplätze- so scheitert das "hochwohllöbliche Vorhaben" schon im Ansatz. Man sollte sich lieber um die Schaffung von Lkw-Parkplätzen in ausreichender Anzahl und entsprechender Infrastruktur (Toiletten, Wasch- und Duschgelegenheiten) bemühen und diese so gestalten, dass die Fahrerkabine sich auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite befinden. Damit wäre dem Fahrpersonal wirklich geholfen-auch i.S. der Attraktivität des Fahrerberufes, anstatt weitere Vorschriften und Abstrafungsmöglichkeiten zu schaffen.


Wilfried Engel

14.03.2017 - 17:10 Uhr

Es ist schon richtig dass Gesetze die nicht kontrolliert werden nur von denen eingehalten werden die sich noch um Anstand und Moral scheren und damit den weniger an einer "ordentlichen Betriebsführung" interesierten zusätzliche Wettbewerbsvorteile sicher.Aber was ist mit der heute so oft geforderten "Work-Life-Balance" Wochenende im Fahrerhaus ist ein WorkLife da kann man auch gleich durch fahren, oder? Die Entlohnung ist ein Hohn und behandelt wirst "DU" wie ein Mensch dritter Klasse. Aber Scheiss drauf, es macht den Transport billig und Geiz ist halt immer noch am geilsten. Eingebrockt hat uns Fahrern und kleinen Transportunterhemer das sie sogenannte Osterweiterung unsere lieben EU und die macht ja scheinbar niemanden wirklich glücklich. Also von mir aus soll das Europa regeln, aber bitte nicht erst in 10 Jahren und dann bitte die Kontrollorgane entsprechend ausstatten und die Strafen auch verhängen und eintreiben.


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.