München. Verbringt ein Lkw-Fahrer seine regelmäßige Wochenruhezeit künftig im Fahrzeug, kann das teuer werden. Der Bundestag hat vergangene Woche einen durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD kurzfristig angepassten Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes angenommen, wonach sowohl dem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen ein Bußgeld droht, „wenn die regelmäßige Wochenruhezeit „im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird“.
Ob das Verbringen der Ruhezeit im Fahrzeug künftig verboten wird oder nicht, diese Frage hat im Vorfeld für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Und auch jetzt findet VerkehrsRundschau-Chefredakteur Gerhard Grünig ganz klare Worte: „Diese Initiative hätte man sich sparen können.”
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Gregor Ter Heide
Anita Krause
Schröder
Gerhard Grünig - Chefredakteur VerkehrsRundschau
Jürgen Schmidt
Wilfried Engel