Berlin. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) haben zu den anstehenden Änderungen des Fahrpersonalrechts Stellung bezogen. Grundsätzlich werde der Vorstoß der Koalitionsfraktionen zur wöchentlichen Ruhe unterstützt, betonten die Speditions- und Straßentransportverbände in einem gemeinsamen Schreiben. Trotzdem müsse es aber möglich sein, dass Lkw-Fahrer ihre Wochenruhezeit auch an Orten verbringen können, die nicht Wohnort oder Firmensitz sind, mahnten die Verbände an. Nur so könne man den Interessen des Fahrpersonals gerecht werden und eine größtmögliche Dispositionsfreiheit gewährleisten.
Des weiteren müsse das geänderte Recht von effektiven behördlichen Kontrollen begleitet werden. Das sei Voraussetzung dafür, durch die neue Regelung die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals nachhaltig zu verbessern. Zusätzliche bürokratische Dokumentationspflichten für Fahrer und Unternehmen lehnten die Verbände ab.
Einheitliche europäische Regelung als Ziel
Mit der Entscheidung des Verkehrsausschusses des Bundestages, das Fahrpersonalrecht anzupassen und das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug zu verbieten, folgt Deutschland der rechtlichen Bewertung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Weg, den Belgien und Frankreich bereits eingeschlagen haben. Deshalb sei es richtig, dass sich die deutschen Vorschriften hiervon nicht grundlegend inhaltlich unterscheiden, führten die Verbände an. Ziel müsse jedoch eine möglichst schnelle, einheitliche europäische Regelung für alle EU-Mitgliedstaaten sein. Die Verkehrsverbände sprachen sich darüber hinaus für die Ermöglichung dreiwöchiger, europäischer Rundläufe bis zur Einlegung einer wöchentlichen Ruhezeit aus, die allerdings nur durch eine Änderung der europäischen Sozialvorschriften umgesetzt werden kann. (sno)