Vorsicht, verdeckte Gewinnausschüttung!
Hohe Tantiemen, großzügige Gehaltsextras und üppige Altersbezüge rufen Betriebsprüfer auf den Plan. Verdienen geschäftsführende GmbH-Gesellschafter unangemessen viel, drohen Steuernachzahlungen. Das ist bei der Vergütung von Geschäftsführern erlaubt.