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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz eingebracht

13.05.2024 10:47 Uhr | Lesezeit: 2 min
Eine Frau sitzt am Schreibtisch und wirft lachend ihre Blätter in die Luft
Das Bürokratieentlastungsgesetz soll überflüssige Bürokratie beseitigen
© Foto: bluehousestudio/GettyImages

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ eingebracht. Damit soll die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlastet werden.

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Mit dem „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306), der nun von der Bundesregierung eingebracht wurde, soll die Wirtschaft um 944 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Unter anderem sollen Formerfordernisse im Zivilrecht gesenkt, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht reduziert und für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abgeschafft werden – sowie eine zentrale Datenbank der Steuerberater für Vollmachten bezüglich der sozialen Sicherung eingeführt werden.

Grundsätzliche Begrüßung des Gesetzenwurfs

Die Bundesregierung begründet dies damit, dass „in Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen [...] die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend“ sei. Der Entwurf gehe dem Bundesrat nicht weit genug und werde den Entlastungsbedarfen der Wirtschaft nicht gerecht. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf „bereits getroffene Beschlüsse, wie beispielsweise jene im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, rasch umzusetzen“.

Der Bundesrat unterbreitet einige Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf, etwa um weitere Schriftformerfordernisse abzubauen. Der Gesetzentwurf ist laut Entwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig. In der Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung die Prüfung einzelner Vorschläge der Länderkammer an, andere lehnt sie ab, einige will sie direkt übernehmen. „Nach Übereinkunft der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen ist beabsichtigt, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein soll, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält“, schreibt die Bundesregierung dazu.

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