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Cannabisgesetz: Was Arbeitgeber nun umsetzen sollten

06.05.2024 12:47 Uhr | Lesezeit: 4 min
Ein Mann dreht sich einen Joint mit Marihuana (Cannabis)
Am 1. April ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten
© Foto: picture alliance / ZB | Daniel Karmann

Er muss neben Vertragsanpassungen vor allem die Risiken beurteilen und einen Katalog an Arbeitsschutzmaßnahmen erstellen. Dabei sollte er vor allem präventiv vorgehen.

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Regeln vertraglich festlegen

Am wichtigsten sind Verbotsklauseln in Bezug auf Cannabis im Arbeitsvertrag. Damit Unternehmer ihren Rücksichtnahme- und Fürsorgepflichten gegenüber ihren Angestellten nachkommen können, ist es daher empfehlenswert, eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, welche die Einnahme von Cannabis am Arbeitsplatz untersagt.

Viele Arbeitsverträge enthalten bereits jetzt diese Einschränkung in Bezug auf Alkohol. Eine explizite Erweiterung auf das Rauschmittel Cannabis dürfte dabei leicht umsetzbar sein.

Im Bereich Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber zudem Maßnahmen realisieren. Gemäß Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist er verpflichtet, die Gefahren, die am Arbeitsplatz - auch durch Cannabis - auftreten können, zu bewerten und geeignete Maßnahmen dagegen zu entwickeln.

Vorbeugender Arbeitsschutz

Zu den möglichen Risiken, die durch einen Einfluss des…

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