Wien. Eigentlich hätte das Kabotageverbot für kroatische Fuhrunternehmer am 1. Juli 2015 fallen können. Doch die Länder Belgien, Dänemark, Niederlande und Österreich haben das Kabotageverbot mit Kroatien um weitere zwei Jahre bis 1. Juli 2017 verlängert.
Österreich begründet die Verlängerung mit verkehrspolitischen Erwägungen, wie die VerkehrsRundschau aus dem Büro vom Verkehrsminister Alois Stöger erfuhr. Im Juli 2013 trat Kroatien der EU als 28. Mitglied bei. Wie auch in den Beitrittsrunden 2005 und 2007 gibt es zahlreiche Übergangsbestimmungen, wozu im Verkehrsbereich die Kabotage gehört, erklärt Stefan Rubenz, der im Verkehrsministerium mit dieser Materie befasste Beamte.
Er weist darauf hin, dass der gegenseitige Ausschluss der Kabotage ursprünglich für zwei Jahre festgelegt war, doch wurde mit dem EU-Beitritt Kroatiens auch niedergeschrieben, dass die Mitgliedstaaten der Kommission vor Ende des zweiten Jahres ab dem Tag des Beitritts Kroatiens mitteilen können, ob diese Zwei-Jahres-Frist um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Österreich habe von dieser Option Gebrauch gemacht und der Europäischen Kommission fristgerecht mitgeteilt, dass das Verbot der Kabotage für in Kroatien ansässige Unternehmen (und vice versa) bis zum 30. Juni 2017 verlängert wird und die maximale Zeit für das Kabotageverbot von vier Jahren genutzt wird, so Rubenz gegenüber der VerkehrsRundschau.
Der Zugang zur Kabotage im Straßengüterverkehr greife in die vitalen Interessen der nationalen Transportwirtschaft ein, so die Begründung. Grund dafür sind einerseits die unterschiedlichen Lohn-und Sozialkriterien für die Fahrer und andererseits die unterschiedliche allgemeine Kostenstruktur in Österreich und Kroatien. Rubenz: „Trotz aller unionsrechtlichen Vorgaben dauert die Angleichung dieser Kriterien an das Niveau der anderen Mietgliedstaaten erfahrungsgemäß faktisch oft Jahre oder gar Jahrzehnte.“ Österreich sei aufgrund seiner geografischen Position bezüglich Kabotage für ost- und südosteuropäische Mitgliedstaaten besonders attraktiv, ergänzt der Beamte. (mf)