Berlin. In der Tarifauseinandersetzung um die Absicherung der Beschäftigten bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) werden in dieser Woche Gespräche zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und der Bundesregierung geführt. „Die am Freitag vorgelegte Erklärung der Bundesminister für Verkehr, Inneres und Finanzen bietet Anknüpfungspunkte für weitere Gespräche. Deshalb haben wir nach eingehender Prüfung entschieden, den Streik schrittweise auszusetzen“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp am Samstag.
Bundesweit sollten nur noch am Montag die Arbeit in den Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen und dazugehörigen Einrichtungen niedergelegt werden, um die Mitarbeiter über den Stand der Auseinandersetzung zu unterrichten.
Tatsächlich sind Schleusen an Flüssen und Kanälen in großen Teilens Deutschlands am Montag lahmgelegt worden. Die Arbeitsniederlegungen der Beschäftigten hätten am Morgen unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen begonnen, teilte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi in Berlin mit. Hintergrund ist, dass der ursprünglich für die gesamte Woche geplante bundesweite Streik nicht mehr rechtzeitig abgesagt werden konnte. Am Nord-Ostsee-Kanal soll jedoch zum Wochenbeginn nicht mehr gestreikt werden.
Verdi sieht noch keinen Durchbruch
Von einem „Durchbruch“ wolle die Gewerkschaft allerding nicht sprechen, betont Verdi. Ein Scheitern der Gespräche sei nicht ausgeschlossen. Am Freitag hatten Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer den streikenden Mitarbeitern in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) eine gemeinsame schriftliche Erklärung zugeschickt in der weitreichende Zusagen gemacht werden. Die Erklärung sichert den Beschäftigten zu, dass die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bereits im Juni gemachten Zusicherungen rechtsverbindlich gelten. Ausgeschlossen sind demnach betriebsbedingte Kündigungen und Versetzungen sollen nicht gegen den Willen der Beschäftigten erfolgen. Die Mitarbeiter würden darüber hinaus keine finanziellen Einbußen erleiden, sichern die Minister zu. Diese Zusicherungen sollen wirksamer Bestandteil der Arbeitsverträge werden unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. (diwi)