Brüssel. Die Wettbewerbsbehörden der EU und von einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben am 24. März die Büros von mehreren Firmen durchsucht, die Bioethanol herstellen oder im Handel damit tätig sind. Das teilte die Kommission am 21. April in Brüssel mit. Es bestehe der Verdacht, dass die Firmen gegen Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen hätten.
Die Wettbewerbshüter der EU gehen davon aus, dass sich die Firmen bei der Vermarktung ihrer Produkte abgesprochen und damit ein verbotenes Kartell gebildet haben. Das Bioethanol werde als Zusatz für Kraftstoffe aber auch für die Produktion von Getränken, Kosmetika oder Arzneimitteln verwendet. Die Untersuchung solle aufklären, ob und in welchem Umfang die Firmen „Vereinbarungen mit dem Ziel getroffen und umgesetzt haben, Märkte und Kunden aufzuteilen und Preise zu vereinbaren“.
Es handele sich um die erste Phase der Untersuchung, die ergebnisoffen geführt werde. Für Verstöße gegen die europäischen Kartellvorschriften kann die Kommission Bußgelder bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes der betroffenen Firmen verhängen. (tw)