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Uniklinik: Fluglärm erfüllt Tatbestand der Körperverletzung

02.03.2012 14:40 Uhr
Uniklinik: Fluglärm erfüllt Tatbestand der Körperverletzung
Fluglärm fördert laut der Uniklinik Mainz Depressionen, Bluthochdruck, Herzinfarkte und Schlaganfälle
© Foto: Martin Oeser/ dapd

Fluglärm fördert Depressionen, Bluthochdruck, Herzinfarkte und Schlaganfälle / Kardiologe fordert die Schließung der neuen Landebahn in Frankfurt

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Mainz. Der Fluglärm in der Region Rheinhessen erfüllt nach Meinung von Experten der Mainzer Uniklinik den Tatbestand der Körperverletzung. Fluglärm fördere Depressionen, Bluthochdruck, Herzinfarkte und Schlaganfälle, teilte die Uniklinik am Freitag in Mainz mit. Besonders für Patienten an der Mainzer Schmerzklinik habe Fluglärm gravierende Folgen. "Äußere Faktoren wie Fluglärm verstärken Schmerzen", sagte Raimund Casser, ärztlicher Direktor des Schmerz-Zentrums.

Nach den Worten des Kardiologen Thomas Münzel ist ein striktes Nachtflugverbot keine ausreichende Lösung. Die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen müsse geschlossen werden. Lärm mit Spitzenschallpegeln über 70 Dezibel liege weit über dem erträglichen Wert von 40 Dezibel. Im März wolle die Uniklinik schriftlich an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) appellieren, die neue Landebahn zu schließen, Flughöhen anzuheben und Nachtflüge komplett zu streichen. Zudem wolle die Klinik ein sofortiges Überflugverbot des Mainzer Uniklinikums erwirken.

Forscher am Uniklinikum untersuchen derzeit den Einfluss von Fluglärm auf das Entstehen von Gefäßerkrankungen. Diese und weitere Studien sollen helfen, zu beweisen, dass es sich bei Fluglärm um Körperverletzung handelt. Mit einer Plakataktion möchte die Uniklinik ab sofort auf die Gesundheitsrisiken aufmerksam machen. (dpa)

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