Dornstadt. Lastwagen mit bis zu zwölf Tonnen Gewicht dürften nach Meinung von Unfallforschern bei starkem Wind nicht fahren. Seitenwind könne solche Gespanne viel einfacher umblasen als das etwa bei 40-Tonnern der Fall wäre, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherungswirtschaft. Ein entsprechendes Fahrverbot ab einer Windgeschwindigkeit von 75 Stundenkilometern (km/h) müsse in der Straßenverkehrsordnung geregelt werden, meinte er.
Die Leichtbauweise verbunden mit der großen seitlichen Windangriffsfläche sei Ursache zahlreicher Unfälle. „Das ist kein Autobahnbrücken-Problem“, sagte Brockmann. Allein in Sachsen-Anhalt habe der Sturm „Niklas“ im März vergangenen Jahres 13 Lastwagen oder deren Anhänger umgerissen. Die Unfallursache Seitenwind sei bei Leichtgespannen vier Mal häufiger als im Durchschnitt.
Die Nutzung der 12-Tonner habe enorm zugenommen, weil sie lange von der Lkw-Maut befreit waren und mit dem alten Führerschein der Klasse 3 gefahren werden können, sagte Brockmann weiter. 350 Simulationen habe man zur Kippstabilität durchgeführt. Ergebnis: Leere 12-Tonnen-Gespanne können bereits ab 55 km/h bei Windstärke 7 kippen, voll beladene ab 74 km/h. „Aber ein 40-Tonnen-Gliederzug, der voll beladen ist, den bringen sie nicht zum Kippen“, sagte er.
Die Unfallforscher versuchten sich am Dienstag in der Autobahnmeisterei Dornstadt (Alb-Donau-Kreis) an einem Experiment – sie wollten ein stehendes Leichtgespann mit drei Windturbinen und mit bis zu 180 km/h umblasen. Der Versuch scheiterte allerdings. „Ein stehender Hänger fällt schon mal nicht um, so viel steht fest“, sagte Brockmann. Während der Fahrt seien die Lastwagen aber anfälliger und wesentlich weniger stabil, sagte Brockmann. Speditionen müssten ihre Fahrer darüber informieren. (dpa/ag)