Mit der Republik Albanien, der Republik Kosovo, der Republik Moldau und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurden Verfahren bei der Umschreibung von Führerscheinen vereinbart. Das teilte die IHK mit. Entsprechend der hierzu erfolgten bzw. geplanten Erklärungen wird die Anlage 11 FeV ergänzt werden.
Die geplanten Änderungen werden insbesondere für Lkw- und Busfahrer aus Albanien und dem Kosovo für Erleichterungen bei der Umschreibung von Lkw- und Bus-Führerscheinen sorgen. Die bislang bei der Führerscheinumschreibung obligatorische theoretische und praktische Führerscheinprüfung soll zukünftig entfallen. Dies hat zur Folge, dass die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation keine Anwendung auf Fahrer finden, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die 1. vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt; 2. vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt. Für die Ausstellung eines FQN wäre in diesen Fällen dann nur noch eine Weiterbildung nach § 5 BKrFQG erforderlich. Für die Republik Moldau soll zukünftig nur die theoretische Führerscheinprüfung entfallen. (ste)