Wien. Anfang Juli 2020 einigten sie die Europäische Union auf ein Mobilitätspaket, in dessen Rahmen auch eine neue Richtlinie über die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor geschaffen wird. Diese neuen Vorschriften gelten ab dem 2. Februar, darauf wies jetzt die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmen Österreichs (AISÖ) hin: Die Straßenverkehrsunternehmen müssen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen ihre Fahrer unter die Entsendevorschriften fallende Dienstleistungen erbringen, Entsendeerklärungen und gegebenenfalls andere Dokumente übermitteln. Um den Unternehmen die Erfüllung dieser Meldepflicht zu erleichtern, entwickelt die Kommission eine spezielle mehrsprachige Entsendeplattform für den Straßenverkehr.
Die Plattform ist mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) verbunden, um eine Kommunikation mit den zuständigen nationalen Behörden zu ermöglichen und entspricht den europäischen Datenschutzbestimmungen (DSGVO konform).
Derzeit veranstaltet die Europäische Kommission zusammen mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) Schulungen für Mitarbeiter der europäischen Straßenverkehrsverbände damit diese zukünftig bei der Verwendung des neuen Entsendeportals, sowie bei Fragen und Problemen unterstützen können. Die AISÖ nimmt an diesen Schulungen ebenfalls teil und wird in den nächsten Wochen regelmäßig über die neuesten Entwicklungen der Plattform informieren.
(ste)