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Ab 2022: Änderungen für Fahrzeughalter in Österreich

17.12.2021 14:42 Uhr | Lesezeit: 3 min
Österreich
Vor allem für die Halter von Lkw bis maximal 3,5 Tonnen gibt es ab dem kommenden Jahr Änderungen in Österreich
© Foto: stockpics/stock.adobe.com

Ab nächstem Jahr treten bei Deutschlands Nachbarn mehrere neue Bestimmungen in Kraft, die auch den Güterverkehr betreffen.

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Wien. Ab nächstem Jahr gelten einige Änderungen für Kraftfahrzeughalter: Betroffen davon sind auch Lkw der Klasse N1, also Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen. Bei ihnen wird der CO2-Wert um 5 von 165 auf 160 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert, und der Malus-Grenzwert sinkt um 15 Gramm von 253 auf 238 Gramm CO2 pro Kilometer.

Der Malus-Betrag bei diesen leichten Nutzfahrzeugen wird um 10 Euro auf 60 Euro erhöht und der Höchststeuersatz steigt auf 60 Prozent (bisher 50 Prozent). Der daraus resultierende Steuerbetrag ist um einen Abzugsposten von 350 Euro zu kürzen. Für Fahrzeuge der „Normverbrauchsabgabe alt“ endet am 30. April die Übergangsfrist.

Wien wird komplett zur Kurzparkzone

Ab 1. Juli 2022 sollen fossile Brennstoffe mit 30 Euro pro Tonne CO2 besteuert werden. Für Benzin und Diesel ergeben sich somit Mehrkosten von ungefähr 7 beziehungsweise 8 Cent pro Liter. Die Mehrbelastung soll teilweise durch den Klimabonus in Höhe von bis zu 200 Euro pro Jahr abgefedert werden.

Mit 1. März 2022 werden in jedem Wiener Bezirk flächendeckende und einheitliche Kurzparkzonen eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Parken in Wien nur mehr mit Parkschein möglich, Ausnahmen wird es nur in einigen wenig besiedelten Gebieten (Gewerbe- oder Industriegebiete) geben.

Darüber hinaus erhöht sich die Autobahnvignette für ein Jahr für leichte Lkw bis 3,5 Tonnen auf 93,80 Euro. (ms)

 

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