Berlin/Brüssel. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat nach dem gestrigen Arbeitstreffen in Brüssel zum Thema zu Lkw-Blockabfertigung und -Fahrverboten in Österreich dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter deutlich widersprochen: „Wenn er behauptet, dass es einen Schritt zur grenzüberschreitenden Korridormaut gäbe, ist das falsch.“ Er sei enttäuscht von diesem Vorgehen unter Nachbarn und halte die systematischen Maßnahmen zur Einschränkungen des Lkw-Transit-Verkehrs über die Alpen ebenso wie die EU-Kommission weiterhin für europarechtswidrig. „Statt Fouls, Blockaden und Verbote von Tirol brauchen wir für den Brenner-Korridor innovative Lösungen“, forderte Scheuer.
Als Beispiele nannte er eine Elektrifizierung der Straße oder eine stärkere Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Der Bundesverkehrsminister verwies auf den seit Dezember 2018 fertigen Aktionsplan Brenner, den der Tiroler Landeshauptmann als einziger Teilnehmer der multinationalen Krisentreffen im vergangenen Jahr bisher nicht unterzeichnet hat. Scheuer stellte zudem klar: Deutschland bezweifele nicht nur die verkehrliche Wirkung einer Korridormaut zwischen München und Verona, wie sie der Tiroler Landeshauptmann fordert. Das Bundesfernstraßenmautgesetz sehe Aufschläge für Teilstrecken auch nicht vor. Sinnvoller wäre es aus seiner Sicht zum Beispiel, die Spritpreise auf österreichischer Seite zu erhöhen, um den Grenzverkehr zu reduzieren.
Deutschland und Italien halten an Klage gegen Österreich fest
An dem Krisengipfel in Brüssel unter der Regie der EU-Kommission nahmen am Montag Vertreter aus Deutschland, Österreich, Italien sowie den Regionen Tirol, Süd-Tirol, Trentino und Bayern teil. Die EU-Kommission bot an, drei Arbeitsgruppen im September einrichten zu wollen. Diese sollen die Themen alternative Antriebe und Kraftstoffe, Verbesserung des Bahnverkehrs etwa durch Terminals für den Schienengüterverkehr sowie eine Erweiterung der Maut unter der bestehenden Eurovignetten-Richtlinie beziehungsweise einer Neufassung behandeln. Bis dahin wollen Deutschland und Italien ihre angekündigte Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof weiter vorbereiten. Geplant ist die Einleitung eines Vertragverletzungsverfahrens wegen Verstoßes gegen EU-Recht und Behinderung des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt. (ag)