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Tirol: Sektorales Lkw-Fahrverbot gilt ab 1. November

20.05.2016 09:38 Uhr
Tirol: Sektorales Lkw-Fahrverbot gilt ab 1. November
Der EuGH hat ein sektorales Lkw-Fahrverbot auf der Tiroler Inntalautobahn bereits zweimal gekippt
© Foto: Picture Alliance/APA/picturedesk.com/Roland Mühlanger

Die Tiroler Landesregierung hat die Verordnung für ein sektorales Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn veröffentlicht - BGL und IRU wollen dagegen vorgehen.

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Innsbruck/Wien. Das sektorale Lkw-Fahrverbot auf der Tiroler Inntalautobahn A12 gilt ab 1. November 2016. Die entsprechende Verordnung wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur „APA“ von Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) und seiner Stellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) am Donnerstag unterzeichnet. Die Tiroler Landesregierung ignoriert damit die Europäische Kommission, die das Vorhaben in seiner ursprünglichen Form zu Beginn des Jahres abgelehnt hatte.

„Mit dem sektoralen Fahrverbot regeln wir, dass bestimmte Güter nicht mehr per Lkw transportiert werden dürfen", erklärte Platter laut „APA“ am Donnerstag. So bringe man bei voller Wirksamkeit etwa 200.000 Lkw auf die Schiene und reduziere einen Großteil der Schadstoffe in der Region. Die Europäische Union hatte im Vorfeld der Einführung des sektoralen Fahrverbots auf gelindere Mittel wie eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung bestanden: für Lkw von 80 auf 60 Stundenkilometer und für Pkw von 100 auf 80 Stundenkilometer.

Ursprünglich war von der stufenweisen Einführung des sektoralen Fahrverbots ab 1. Oktober die Rede gewesen. Zunächst sind nun alle Solo-Lkw der Euro-2-Klasse verboten, mit Ende 2017 wird das Verbot auf alle Lkw (Solo, Lastzüge, Sattelkraftfahrzeuge) der Klasse Euro 3 ausgeweitet. „Allerdings gibt es eine Ausnahme vom Euro-3-Verbot für regionale Kurzstrecken und Verteilerverkehr bis 2019“, sagte Platter laut „APA“. Des Weiteren werden Euro-6-Lkw bis zum April 2018 für Güter wie Holz oder Aushub und bis Juli 2018 für Güter wie Eisenerze oder Stahl vom sektoralen Fahrverbot ausgenommen. Ob es tatsächlich so weit kommt, ist nach nicht absehbar.

BGL und IRU fordern EU-Klage

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte das sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn für Lkw, die bestimmte Güter befördern, bereits zweimal gekippt – zuletzt 2011. Es sei mit dem in der Europäischen Union (EU) geltenden freien Warenverkehr nicht vereinbar, hatten die EU-Richter geurteilt. Auch in der neuen Form stellt das vorgesehene sektorale Fahrverbot aus Sicht des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in Frankfurt am Main weder eine geeignete noch eine angemessene Maßnahme zur Erreichung des damit verfolgen Umweltziels – der Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxidemissionen – dar.

Der BGL will deshalb gemeinsam mit betroffenen Schwesterverbänden und der Internationalen Straßentransportunion (IRU) die Europäische Kommission auffordern, vor dem EuGH eine erneute Klage gegen das sektorale Fahrverbot einzureichen. Das teilte der Verband am Donnerstag mit. Diese müsse verknüpft werden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung, damit das Fahrverbot bis zu einem endgültigen EuGH-Urteil ausgesetzt werde und nicht vorher „Existenzen im deutschen und europäischen Transportlogistikgewerbe vernichte“, hieß es. Von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erwartet der BGL, dass Deutschland eine Klage der Kommission vor dem EuGH als Streithelfer unterstützt. (ag)

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KOMMENTARE


Johann Korn

08.10.2016 - 19:52 Uhr

Verbandsvorstand Andreas Mossyrsch vom LKW Verband CamionPro hat herausgefunden, dass bei bis zu 80% der osteuropäischen Transportunternehmen die Elektronik für die Euro 5 und Euro 6 Abgasreinigung so eingestellt ist, dass sie kein AdBlue verbraucht, also unwirksam ist. Das heisst, diese Fahrzeuge, welche wohl den Großteil ausmachen, fahren quasi alle mit Euro 3. Hier sollte man erst einmal anfangen Maßnahmen zu ergreifen!Ich bin Selbstfahrender Unternehmer aus dem Landkreis Miesbach und fühle mich deutlich gegenüber Mitbewerbern benachteiligt, weil ich, um meinen Wohnort zu erreichen, direkt auf die betroffene Strecke zufahren muss und dann durch das Fahrverbot blockiert werde! Andere Unternehmen können viel kostengünstiger weiträumig umfahren.Die Bahn als Alternative für kleine Mengen an Gebrauchtfahrzeugen oder Mietfahrzeugen, welche ich zwischen Deutschland und Italien überführe, ist leider unparktikabel. Man kann leider keine kleinen Mengen Autos mit der Bahn transportieren, das klappt nur zwischen Fabriken und Logistik-Zentrallagern. Da sehe ich einen Transport mit der Bahn auch vollkommen ein!Aber ich bin spezialisiert als Selbstfahrender Unternehmer mit einem LKW Autos zwischen Süddeutschland und Norditalien zu transportieren und es gibt hier keine Ausnahmegenehmigung! Ich kann auch mit meinem teuren Spezial-LKW auch keine anderen Güter transportieren, deshalb ist die Massnahme von Tirol für mich sehr existenzbedrohend! Es gibt nur eine Möglichkeit mit dem LKW auf die Rollende Landstrasse (RoLa) zu fahren. Jedoch sind die Waggons normal nicht für Autotransporter geeignet, weil die LKWs zu lang und zu tief sind und dann muss man meist zwei, drei Tage vorher schon einen Platz buchen, was meist ebenfalls nicht alltagstauglich ist. Dann kommt noch hinzu, dass die Fahrt mit der Bahn für 70km ca. 5 Stunden dauert und es daher keine Möglichkeit mehr gibt seinen Feierabend nach einer Fahrt in Italien zuhause zu verbringen. Daher ist das sektorale Fahrverbot für mich auch extrem Menschenverachtend, besonders für uns benachbarte Ausländer!


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