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Strafe für Fahrer geplant, die den Notbremsassistenten ausschalten

25.01.2019 09:24 Uhr
Strafe für Fahrer geplant, die den Notbremsassistenten ausschalten
Ist der Notbremsassistent deaktiviert, kann es zus schweren Unfällen kommen
© Foto: Jürgen Mahnke/dpa/picture-alliance

Das Bundesverkehrsministerium will die Straßenverkehrsordnung so überarbeiten, dass Bußgelder verhängt werden können, wenn der Notbremsassistent im Lkw ab einer bestimmten Geschwindigkeit deaktiviert ist.

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Goslar/Berlin. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will Fahrer von Lkw und Pkw künftig bestrafen, wenn sie den Notbremsassistenten über einer Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometer abschalten. Wie ein Mitarbeiter des BMVI jetzt beim 57. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar im Arbeitskreis über „Lkw- und Busunfälle“ durchblicken ließ, ist bereits ein Entwurf für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorbereitet. Die Verkehrssicherheit  gefährde es vor allem, wenn der Notbremsassistent im Fahrzeug dauerhaft deaktiviert sei.

Strengere Regelung soll noch 2019 in Kraft treten

Der Entwurf soll demnächst den Verkehrs- und Logistikverbänden zur Stellungnahme zugehen und muss später noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Danach könne er zeitnah in Kraft treten, sagte der BMVI-Mitarbeiter beim Verkehrsgerichtstag – möglicherweise noch dieses Jahr. Durch die Novelle will der Gesetzgeber eine Verhaltensänderung bei Verkehrsteilnehmern bewirken, die Fahrerassistenzsystem mitunter ausschalten, weil sie diese als störend empfinden. Nach Aussage des Fachmanns drohen in solchen Fällen künftig empfindliche Bußgelder. (ag)

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KOMMENTARE


U Gath

25.01.2019 - 21:19 Uhr

Naja, eigentlich ist es ja schon strafbar nach § 145 StGB Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln: (2) Wer absichtlich oder wissentlich 2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.


Norbert Rau

27.01.2019 - 00:14 Uhr

Gibt es gleichzeitig eine Strafe für PKW Fahrer die in den 50m Sicherheits-Abstand wechseln???


Claudia

23.03.2019 - 12:09 Uhr

Glaubt ihr wirklich, damit werden solche Unfälle vermieden? Man, man.....Ihr habt keine Ahnung von unserem Beruf und demnach auch keine, wie solche Unfälle wirklich zustande kommen. Schlaft weiter den 1000jährigen Schlaf


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