Hannover. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) fordert, dass Feiertagsfahrverbote an bundesweit uneinheitlichen Feiertagen aufgehoben werden. Die Einführung des Reformationstages als Feiertag stelle für alle Unternehmen des privaten niedersächsischen Verkehrsgewerbes ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar, so der Verband in einer Mitteilung. Insbesondere im Güterverkehr müssten Logistikströme an den Landesgrenzen gebrochen werden, Lkw auf überfüllten Parkplätzen verweilen, Lkw-Fahrer seien an Rastplätze gefesselt und könnten weder zu ihren Kunden, zum Betriebssitz oder zu ihren Familien fahren, bemängelt der GVN.
„Die Landesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, bei der Auswahl des neuen Feiertages eine Insellösung in Niedersachsen zu vermeiden. Dieses Ziel ist offensichtlich verfehlt worden, da ausgerechnet die wirtschaftsstarken Nachbarländer Nordrhein-Westfalen und Hessen mit den sehr stark befahrenen Bundesautobahnen A 2 und A 7, in denen der Reformationstag kein Feiertag ist, in den Gesetzgebungsprozess nicht einbezogen worden sind“, so GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.
Regional unterschiedliche Fahrverbote beenden
Erschwerend komme hinzu, dass in Nordrhein-Westfalen sowie in weiteren Bundesländern der 1. November (Allerheiligen) ebenfalls ein Feiertag ist. „Für niedersächsische Spediteure bedeutet das, dass sie am 31.10. in Niedersachsen nicht fahren und am 01.11. in Nordrhein-Westfalen nicht ausliefern können“, erläutert Sokolovic. „Eine Insellösung kann sich das Transitland Niedersachsen, als das logistische Herz Europas, nicht leisten.“
Der GVN fordert daher die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, das Feiertagsfahrverbot für Lkw an den drei bestehenden bundesuneinheitlichen Feiertagen (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) dauerhaft und flächendeckend aufzuheben.
Transitverkehr auf Autobahnen zulassen
Dieser Forderung schloss sich auch das Logistik Netzwerk Thüringen an. Durch nichtbundeseinheitliche Feiertage entstehe ein Flickenteppich von erlaubten und verbotenen Bereichen. Grund sei das Fehlen von Transitregelungen zwischen den Bundesländern. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Logistikbranche, spricht sich das Logistik Netzwerk Thüringen daher dafür aus, den Transitverkehr auf Autobahnen an Feiertagen, die nicht bundeseinheitlich sind, künftig zu erlauben.
Nicht bundeseinheitliche Feiertage stellten für die Wirtschaft eine hohe Kostenbelastung dar, so die Kritik des Netzwerks. Ohne spezielle Transitregelungen dürfen Lkw von einem Bundesland ohne Fahrverbot nicht durch ein Bundesland mit Fahrverbot fahren. Transportunternehmen müssten große Umwege oder den Stillstand ihrer Flotten in Kauf nehmen.
Feiertage erschweren auch den Fahrerberuf
„In der Logistikbranche wird stets Schnelligkeit gefordert. Pakete sollen den schnellstmöglichen Weg von A nach B finden, um Kosten gering zu halten und Kunden zufriedenzustellen. Doch durch die eingeschränkte Mobilität entstehen nicht nur aus Speditionssicht, sondern auch für die verladende Wirtschaft vermeidbare Mehrkosten. Aus unserer Sicht sollten regionale Fahrverbote deswegen möglichst bald der Vergangenheit angehören“, sagt Joachim Werner, Vorstandsvorsitzender im Logistik Netzwerk Thüringen.
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Folgen führten die fehlenden Transitregelungen an den Landesgrenzen häufig zu überfüllten Parkplätzen, merkt das Netzwerk an. Eine Vermeidung von Kolonnenfahrten nach dem Feiertag könnte zudem dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken. Und nicht zuletzt hätte eine einheitliche Regelung positive Auswirkungen auf den Biorhythmus der Fahrer, die durch zwanghafte Unterbrechungen ihrer Touren auch ihre Ruhezeiten anpassen müssen. „Dies würde wiederum den Fahrerberuf attraktiver machen“, meint Robert Münnich, Vorstandsmitglied im Logistik Netzwerk Thüringen.