Nijmegen. Die niederländische Sozialaufsicht hat gegen ein litauisches Transportunternehmen wegen mangelnder Kooperation ein Bußgeld von 89.000 Euro verhängt. Das litauische Unternehmen steht im Verdacht, 15 Lkw-Fahrer dauerhaft für ein niederländisches Transportunternehmen im Benelux-Raum fahren zu lassen. Das bestrafte Unternehmen weigerte sich, den Inspektoren der Sozialaufsicht Einsicht in die Personalakten der Lkw-Fahrer zu geben, um die Höhe der Löhne und die gewährten Urlaubs- und Ruhetage überprüfen zu können.
Der Anfangsverdacht gegen das Unternehmen entstand 2016. Damals waren die Inspektoren der Sozialaufsicht auf die 15 litauischen Fahrer aufmerksam geworden, als ein niederländischen Transportunternehmens aus Nijmegen überprüft wurde. Die Lkw-Fahrer wurden bei diesem Unternehmen entdeckt.
Bei einer zweiten Überprüfung, diesmal zusammen mit der Transportaufsichtsbehörde, verwies das Unternehmen für nähere Informationen zu den Fahrern auf die litauische Firma, bei der die Fahrer unter Vertrag stünden. Dank der Zusammenarbeit mit litauischen Behörden stellte sich dann heraus, dass das litauische und niederländische Unternehmen demselben Eigentümer gehören.
Behörde geht von Scheinkonstruktion aus
Die niederländische Sozialaufsicht geht davon aus, dass es sich hier um einen Fall von Sozialdumping unter dem Mantel einer Scheinkonstruktion handelt. Die 15 litauischen Fahrer fahren laut den Ermittlungen der Behörden lediglich in den Niederlanden und Belgien. Abends kehren sie regelmäßig mit den Fahrzeugen nach Nijmegen zurück. Die Nächte verbringen sie auf dem Parkplatz der niederländischen Firma.
Das Fachmagazin TTM.nl, das über den Fall berichtet, nennt die betroffenen Unternehmen nicht mit Namen. Allerdings zeigt es zu dem Beitrag auf seiner Internetseite ein Fahrzeug des niederländischen Transportunternehmens Vortex Logistics, das in Nijmegen seinen Hauptsitz hat. Das litauische Unternehmen, das wegen fehlender Kooperationsbereitschaft mit den niederländischen Behörden jetzt bestraft wurde, kann gegen die Verhängung des Bußgeldes Berufung einlegen. (kw)