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Sektorale Fahrverbote in Tirol bis 2023

30.05.2016 17:34 Uhr
Sektorale Fahrverbote in Tirol bis 2023
Die Tiroler Landesregierung hat weitere Informationen zum sektoralen Fahrverbot veröffentlicht
© Foto: Picture Alliance/Blickwinkel

Zunächst tritt das Fahrverbot auf der Autobahn A 12 zwischen Langkampfen und Zirl für Euro-2-Lkw über 7,5 Tonnen in Kraft.

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Innsbruck. Die Tiroler Landesregierung hat den Fahrplan für das sektorale Fahrverbot für Lkw in Tirol auf der Autobahn A 12 zwischen Langkampfen und Zirl bekanntgegeben. Ab dem 1. August dieses Jahres gilt das Fahrverbot für Lkw der Euro-Klasse 2 über 7,5 Tonnen (Solo-Lkw). Ab Januar 2018 tritt das Fahrverbot auf Lkw der Euro-Klasse 3 über 7,5 Tonnen (Solo und mit Anhänger) in Kraft. Ab dem 1. Januar 2023 dürfen auch diesem Streckenabschnitt keine Lkw der Euroklasse 4 über 7,5 Tonnen (Solo und Anhänger) fahren.

Für die Fahrverbote gibt es einige Ausnahmen beziehungsweise. sie gelten nicht für Fahrten im Vorlaufverkehr in Fahrtrichtung Osten zum Bahnterminal Hall sowie. Fahrtrichtung Westen zum Bahnterminal Wörgl. Ein Nachweisdokument für Eisenbahnverladung ist jedoDie Tiroler Landesregierungch notwendig. Frei vom Verbot sind Fahrten im Nachlaufverkehr in Fahrtrichtung Westen vom Bahnterminal Hall beziehunsweise in Fahrtrichtung Osten vom Bahnterminal Wörgl sowie Spezialfahrzeuge mit kostenaufwendigen Aufbauten wie Betonmischfahrzeuge, Hochdruck-, Saug- und Spülfahrzeuge, Abschleppfahrzeuge, Autokran-Lkw zum Versetzen schwerer Lasten oder Betonpumpfahrzeuge.

Vom Fahrverbot ausgenommen sind zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2019 Lkw oder selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit Euro-3-Motoren ohne Anhänger, die in der Kernzone be- oder entladen werden. Die Kernzone umfasst folgende Regionen: Bezirk Imst, Bezirk Innsbruck-Land, Bezirk Innsbruck-Stadt, Bezirk Schwaz und Bezirk Kufstein. Die Regionen in der erweiterten Zone sind: Bezirk Kitzbühel, Bezirk Landeck, Bezirk Reutte, Bezirk Zell am See, Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Garmisch-Patenkirchen, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim (inkl. Stadt), Landkreis Traunstein und Bezirksgemeinschaften Eisacktal, Pustertal und Wipptal. (mf)

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