Bern. Der Schweizer Bundesrat hat in einer Sitzung am 3. April 2019 die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport eröffnet. Die Vernehmlassung ist eine wichtige Phase im Gesetzgebungsprozess der Schweiz, bei der wichtige Interessengruppen konsultiert werden. Ziel ist es zum einen, Fachwissen einzuholen, zum anderen aber auch, die Erfolgschancen eines Gesetzes im weiteren Prozess besser abschätzen zu können. Dies ist vor allem mit Blick auf eine mögliche Volksabstimmung wichtig, es gilt hier eine „referendumssichere“ Vorlage präsentieren zu können. Die Befragung soll die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen schaffen. Die Vernehmlassung soll zudem zeigen, ob Cargo Sous Terrain (CST) die nötige Unterstützung hat. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wird der Bundesrat entscheiden, ob er das Projekt CST und die Schaffung einer Gesetzesgrundlage weiter unterstützt.
Unterirdisches Gütertransportsystem
Cargo sous terrain (CST) ist ein privatwirtschaftlich initiiertes und organisiertes Projekt. In dessen Rahmen haben Transportunternehmen ein neues Gütertransportsystem vorschlagen. Vorgesehen ist ein dreispuriger Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Schweizer Mittelland, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Das Mittelland ist die Region zwischen Jura und Alpen und umfasst rund 30 Prozent der Fläche der Schweiz. In dem geplanten Tunnel sollen Güter mit rund 30 Stundenkilometern transportiert werden. An Zugangsstellen können Güter vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder diesem entnommen und in die Feinverteilung übergeben werden.
Die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage hat zum Ziel, die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb der unterirdischen Anlagen und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen zu schaffen. Dafür ist ein Plangenehmigungsverfahren vorgesehen, das sich weitgehend an dasjenige nach dem Eisenbahngesetz anlehnt. Der Bundesrat schlägt weiter vor, die unterirdische Gütertransportanlage als eigenständigen Bereich in den Sachplan Verkehr aufzunehmen. Im Gesetzesentwurf wird zudem festgeschrieben, dass die Betreiber der Anlagen sowie sämtliche Subakkordanten dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung unterstehen. Die Betreiber der Anlagen müssen ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen. Eine finanzielle Unterstützung hat der Bundesrat klar ausgeschlossen. Der Bundesrat hat CST aufgefordert, die gestellten Bedingungen bis nach Ablauf der Vernehmlassung vollständig zu erfüllen. Die am 3. April eröffnete Vernehmlassung dauert bis zum 10. Juli 2019. (tb)