Zürich. Ausländische Firmen sollen im Auftrag eines Schweizer Transportunternehmens rund 1500 verbotene Inlandtransporte in der Schweiz durchgeführt haben, berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ). Nach Angaben der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wurde inzwischen eine Strafuntersuchung gegen das Schweizer Unternehmen eröffnet und eine Person sei angeklagt worden, es stehe eine hohe Geldbuße im Raum.
Die Zollverwaltung fordert nach Angaben der „NZZ“ von den Verantwortlichen Abgaben in Höhe von 218.000 Franken (192.807 Euro) ein. Grund sind Verstöße gegen das Zoll- und Mehrwertsteuergesetz. Nach Angaben der EZV habe man im Zeitraum von Januar 2014 bis zum April 2017 insgesamt 1545 verbotene Inlandtransporte ermittelt. Für diese Fahrten habe das beschuldigte Schweizer Transportunternehmen 39 unverzollte Lastwagen von vier ausländischen Firmen eingesetzt.
Durch die Nichtanmeldung der ausländischen Fahrzeuge sei ein Wettbewerbsvorteil gegenüber korrekt arbeitenden Schweizer Transportunternehmen entstanden. Inlandtransporte mit Start und Ende in der Schweiz gelten als Binnentransporte. Solche Transporte sind gemäß Zollrecht mit unverzollten Fahrzeugen verboten. Inlandtransporte sind nur mit Fahrzeugen gestattet, die in der Schweiz verzollt und immatrikuliert sind.
Nach Angaben der „Aargauer Zeitung“, die sich auf Recherchen eines Regionalsenders beruft, handelt es sich bei dem beschuldigten Schweizer Transportunternehmen um die Firma Dreier Transport aus Suhr. Deren CEO habe die Anschuldigungen gegen das Unternehmen schriftlich bestätigt, berichtet die Tageszeitung. (tb)