Bern. Das Schweizer Unternehmen BLS Cargo hat im Jahr 2018 den Umsatz gesteigert und das Jahr mit einem Gewinn in Höhe von 5,4 Millionen Franken abgeschlossen. Im Jahr 2018 erwirtschaftete BLS Cargo einen Umsatz in Höhe von 235 Millionen Schweizer Franken (+15,8 Prozent, 2017: 203 Millionen Franken) und steigerte den Jahresgewinn um 1,9 Millionen auf 5,4 Millionen Schweizer Franken. Das Verkehrsvolumen bewegte sich mit 17.051 Zügen leicht unter dem Vorjahresniveau (2017: 17.529 Züge).
Die Gründe für das niedrigere Verkehrsvolumen lagen nach Angaben von BLS Cargo in den vielen baustellenbedingten Streckensperrungen und -einschränkungen. Trotz des niedrigeren Verkehrsvolumens nahm die Transportleistung gemessen in Nettotonnenkilometern gegenüber Vorjahr jedoch um 9,9 Prozent zu, da mehr schwere Züge im Transit verkehrten. Entsprechend stieg der Marktanteil im alpenquerenden Schienengüterverkehr durch die Schweiz gemessen in Bruttotonnen um drei Prozentpunkte auf 30 Prozent.
Übernahme der belgischen Güterbahn Crossrail geplant
BLS Cargo hat 2018 gemeinsam mit anderen europäischen Güterbahnen die Initiative „Rail freight forward“ lanciert. Ziel der Initiative ist es, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern und bis ins Jahr 2030 den Anteil des Schienengüterverkehrs in Europa von 18 Prozent auf 30 Prozent zu steigern. Damit wollen die Güterbahnen einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten. BLS Cargo investiert deshalb bereits im Jahr 2019 in neue Lokomotiven, wird diese grenzüberschreitend einsetzen und dem Markt innovative Verkehrskonzepte bieten.
Durch die geplante Übernahme der belgischen Güterbahn Crossrail will BLS Cargo zudem seine Position auf dem Güterkorridor 2019 ausbauen und seine Wettbewerbsfähigkeit weiter steigern. „Wir sehen vor allem Potenzial darin, die gemeinsamen Züge durchgängig zu steuern und dabei die internationale Lokflotte besser und verzahnter auf dem Güterkorridor nach Belgien einzusetzen“, kommentiert Dirk Stahl, CEO von BLS Cargo. Die Übernahme unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden. (tb)