Schlappe auf der ersten Etappe
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine BGL-Klage gegen den Bund abgewiesen, der zu viel LKW-Maut berechnet haben soll. Nach Ansicht des Gerichts ist die Erhöhung der Autobahngebühr im Jahr 2009 durchaus mit dem EU-Recht vereinbar.