Berlin. Die Bundesnetzagentur hat die von der DB Netz beantragte Trassenpreissteigerung für den größten Teil der Güterzugfahrten untersagt. Statt um 22 Cent darf die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn (DB) die Nutzerkosten für den „Standard-Güterzug“ ab der nächsten Fahrplanperiode nur um sieben Cent auf dann 2,98 Euro je Zugkilometer erhöhen.
„Das entspricht immer noch einer Steigerung von 2,4 Prozent“, kritisierte jetzt Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE), und sei damit zu viel. Die Schienengüterverkehrsunternehmen müssten im harten Preiswettbewerb mit der Straße schon deutlich steigende Personal- und Energiekosten bewältigen, die sie kaum oder gar nicht an ihre Kunden weitergeben könnten. Die jetzt genehmigte Trassenpreiserhöhung schmälere die zuletzt ohnehin deutlich gesunkene Marge noch weiter.
Preissteigerung frisst Trassenpreisfördeurng wieder auf
Die Trassenpreissteigerung fresse zudem die erst kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossene steuerfinanzierte Trassenpreisförderung teilweise wieder auf, betonte das NEE, der die Interessen der Privatbahnen vertritt. Kerkeling: „Dieses linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel versteht kein Mensch. Und schon gar nicht unsere Kunden.“ Die von allen Parteien gewollte Trassenpreisförderung dürfe nicht durch jährliche Trassenpreissteigerungen wieder ausgehöhlt werden.
Kerkeling erneuerte die Kritik der Wettbewerbsbahnen der Deutschen Bahn an der gesetzlichen Regelung, wonach die DB Netz ihr Trassenpreissystem auf eine Rendite von bis zu 6,7 Prozent auf das eingesetzte Kapital ausrichten dürfe: „Auch wenn die DB Netz den Rahmen bislang nicht ausschöpft: Das Schienennetz sollte grundsätzlich gewinnfrei betrieben werden. Dies wäre ein erstklassiger Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene.“
Klagen der DB Netz
Gegen die 2017 und 2018 getroffenen Entscheidungen der Bundesnetzagentur in Sachen Trassenpreise klagte die DB Netz vor dem Verwaltungsgericht, bislang liegt keine Entscheidung vor. Kerkeling: „Die Unsicherheit macht die Bahnunternehmen mürbe. Sie tragen das Risiko, dass DB Netz Nachforderungen erst nach einem Gang durch alle Instanzen geltend macht. Denn Jahre nach einem Transport eingehende Trassenpreisnachforderungen übernimmt natürlich keiner unserer Kunden. Nun befürchten wir auch noch eine dritte Klage der DB Netz.“ Das NEE schätzt, dass in diesem Fall spätestens im kommenden Jahr die Unsicherheiten die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten und fordert die Politik auf, eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften in Angriff zu nehmen, wenn die DB Netz die erhobenen Klagen nicht zurücknehme. (tb)