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UIRR hofft auf EU-Kompromiss bei Reform des Kombinierten Verkehrs

13.02.2019 14:42 Uhr
Intermodalverkehr
Das zweite EU-Mobilitätspaket enthält Änderungsvorschläge zu einheitlichen Bestimmungen für den Kombinierten Verkehr und wird auf EU-Ebene kontrovers diskutiert
© Foto: Silvrshootr/iStock

Die internationale Vereinigung für den Kombinierten Verkehr wünscht sich, dass Kommission, Rat und die neue rumänische Ratspräsidentschaft bei den Vorschlägen aus dem zweiten EU-Mobilitätspaket einen gemeinsamen Nenner finden.

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Brüssel. Der Präsident der internationalen Vereinigung für den Kombinierten Verkehr (UIRR) in Brüssel, Ralf-Charley Schultze, gibt die Hoffnung nicht auf, dass doch noch ein Kompromiss bei der geplanten Reform der EU-Bestimmungen für den Kombinierten Verkehr (KV) gefunden wird. Seine Hoffnung richtet ich auf den jetzt unter der rumänischen EU-Präsidentschaft laufenden Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat zum zweiten EU-Mobilitätspaket, das unter anderem eine Änderung der KV-Richtlinie vorsieht.

Die UIRR und damit die Nutzer des Kombi-Verkehrs in Europa stehen hinter dem Vorschlag der EU-Kommission, wonach die neuen Bestimmungen in der KV-Richtlinie für den nationalen und internationalen Verkehr gelten sollten und nicht Unterschiede zwischen den Staaten zugelassen werden. Der Intermodal-Verkehr soll zudem bei grenzüberschreitenden Beförderungen rechtlich dem reinen Straßengütertransport gleichgestellt werden. Zum Beispiel sollen dieselben Kabotage-Vorschriften gelten. Sollte es zu keinem Kompromiss kommen, sieht Schultze schlechte Zeiten auf den Intermodal-Verkehr in Europa zukommen. (mf/ag)

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