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Schadensersatz: Fluglotsen stehen Klage gelassen gegenüber

30.01.2012 15:13 Uhr
Schadensersatz: Fluglotsen stehen Klage gelassen gegenüber
Weil sie streiken wollten: Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt beginnt am 1. März
© Foto: dapd/Mario Vedder

Lufthansa, Air Berlin und Ryanair kündigen Schadensersatzklage wegen der zuletzt angekündigten aber nicht durchgeführten Streiks an

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Frankfurt/Main. Die Gewerkschaft der Fluglotsen (GDF) sieht der Schadensersatzklage dreier Fluggesellschaften gelassen entgegen. "Wir haben gehandelt wie jede andere Gewerkschaft auch. Unser Vorgehen ist durch das Grundgesetz geschützt", sagte Tarifvorstand Markus Siebers am Montag in Frankfurt. Die Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair verlangen in einer gemeinsamen Klage rund 3,2 Millionen Euro Schadensersatz, weil die GDF im August 2011 während eines Arbeitskampfes zweimal einen konkreten Streik angekündigt hatte.

Der Ausstand war jeweils wenige Stunden vor Beginn gestoppt worden, einmal durch die Gewerkschaft selbst und einmal durch den Arbeitgeber Deutsche Flugsicherung (DFS), der den Schlichter anrief. Zuvor hatte das Landesarbeitsgericht Hessen den Streikplan der GdF als rechtmäßig bestätigt. Die Fluggesellschaften argumentieren, dass ihnen allein durch die Streikankündigungen Kunden abgesprungen und Planungskosten entstanden seien.

Man werde auch in künftigen Arbeitskämpfen an der selbstauferlegten Vorwarnzeit von 24 Stunden festhalten, sagte Siebers. Dies sei ein Entgegenkommen der Lotsen, die den Fluggesellschaften die Möglichkeit geben, auf mögliche Flugausfälle planerisch zu reagieren. "Wenn wir nicht vorwarnen würden, wären die Schäden viel größer", sagte Siebers. Im Übrigen hätte die DFS schon zu einem weit früheren Zeitpunkt die Schlichtung auslösen können, während der keine Streiks möglich gewesen wären. "Mit ihrem Verhalten hat die DFS diesen unsicheren Zustand geradezu provoziert."

In einem Schreiben an die Mitglieder vermutet GdF-Sprecher Matthias Maas, dass hinter der Attacke ein gemeinsames Vorgehen gegen eine der kleineren Gewerkschaften stehen könnte. Ein erster Termin in dem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ist laut GdF für den 1. März terminiert. (dpa)

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