Bonn. Viele Bundesfernstraßenprojekte werden teurer als geplant. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten zum „Kostenmanagement im Bundesfernstraßenbau“ des Bundesrechnungshofes. Untersucht wurden exemplarisch fünf Bundesfernstraßenprojekte in fünf Bundesländern mit einer Gesamtlänge von 276 Kilometern und mit Gesamtkosten von 2,15 Milliarden Euro. Darüber hinaus wertete der Bundesrechnungshof aktuelle Prüfungen von Bundesfernstraßenprojekten im Hinblick auf das Kostenmanagement aus. Betrachtet wurden die Prozesse zur Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung.
Kostenmanagement des Bundes unbefriedigend
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass „das Kostenmanagement des Bundesverkehrsministeriums nicht befriedigend ist.“ Bereits 2004 hatt der Bundesrechnungshof auf die Defizite im föderalen System der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbau hingewiesen und eine Abkehr von diesem System empfohlen. Das Bundesverkehrsministerium hatte daraufhin zugesagt, ein wirksames Informations- und Kontrollsystem zu etablieren.
Entsprechend hart fällt das Urteil im aktuellen Gutachten aus: „Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass das Bundesverkehrsministerium seine Zusage aus dem Jahr 2004 bisher nicht befriedigend eingelöst hat, wobei die Ursachen auch im föderalen System der Auftragsverwaltung im Bundesfernstraßenbau zu suchen sind.“
Die Auftragsverwaltungen ermittelten den Kostenrahmen für Verkehrsprojekte und das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Maßnahmen nur „unzureichend“, lautet ein Vorwurf. Ohne auf streckenspezifische Besonderheiten zu achten, würden lediglich Kilometerpauschalen zugrunde gelegt. Häufig würde der Kostenrahmen daher zu niedrig angesetzt, spätere Kostensteigerungen seien die Regel.
Personalmangel zwingt zur Fremdvergabe
Problematisch erweise sich der Personalmangel in den Auftragsverwaltungen der Länder, die Planungsarbeiten und die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zunehmend an Ingenieurbüros vergeben ohne deren Leistung effektiv zu überprüfen. Schadenersatzansprüche würden bei Fehlleistungen nicht geltend gemacht.
Um das Kostenmanagement des Bundesverkehrsministeriums zu verbessern, empfehlen die Gutachter den Aufbau eines strukturierten Projektrisikomanagements im Bundesfernstraßenbau. Die Straßenbauverwaltungen der Länder wiederum sollten die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitstellen. Ihnen obliegt die Aufgabe, im Auftrag des Bundes die Kosten von Straßenbauprojekten zu ermitteln und zu steuern. Das Bundesministerium hat die Fachaufsicht und muss die Kosten der Projekte kontrollieren und die Haushaltsmittel bereitstellen. (diwi)
Das Gutachten steht unter Studien und Dokumente zum Download bereit.