Hamm. Wenn ein Fahrzeug durch ein Schlagloch zu Schaden kommt, kann der Fahrer Schadensersatz auch vom Land als Straßenbaulastträger verlangen. Vorausgesetzt, das Bundesland hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt, darauf weist das Oberlandesgericht Hamm hin. In dem Fall fuhr der Geschädigte in einem Baustellenbereich auf der Autobahn in Nordrhein-Westfalen (NRW) in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch. Dabei erlitt sein Fahrzeug einen Achsschaden. Der Verkehr wurde an der Stelle über den Standstreifen geleitet, wo ein Gullydeckel mit einer Eisenplatten abgedeckt und durch eine bituminöse Masse gesichert war. Diese war aufgebrochen, wodurch das Schlagloch entstand. Wie ein Sachverständiger vor Gericht darlegte, war die Maßnahme ungeeignet. Die Stelle hätte mit Schnellbeton versiegelt werden müssen. Das Land muss den Schaden von rund 2200 Euro erstatten. (ctw/ks)
Aktenzeichen: 11 U 52/12
Urteil 15.11.2013