Hamburg/Bremen. Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe: „Das Urteil ist eine wichtige Etappe. Das Gericht hat entschieden, ab wann der Zustand eines Oberflächenwasserkörpers als verschlechtert im Sinne der Richtlinie gilt. Die Planungsbehörden sind jetzt gehalten, über die erfolgten verfahrenstechnischen Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts hinaus zusätzlich die Auslegungskriterien der Entscheidung des EuGH in die Planungen für Anpassungen von Hafenzufahrten miteinzubeziehen.“
Dies müsse zügig geschehen. Der europäische Außenhandel benötige leistungsfähige Seehäfen. Der Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) bezeichnete es in einer ersten Reaktion als erfreulich, dass der EuGH die Wasserrahmenrichtlinie dahingehend ausgelegt hat, dass bei Vorliegen besonderer öffentlicher Interessen auch Ausnahmen möglich sind.
Öffentliches Interesse rechtfertigt Ausnahmen von strenger Auslegung der Umweltvorgaben
„Aufgrund des übergeordneten öffentlichen Interesses ist die Hafenwirtschaft optimistisch, dass trotz der strengen Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie die Vertiefung und Verbreiterung der Elbe genehmigungsfähig bleibt“, schreibt der UVHH in seiner Stellungnahme.
Ähnlich fällt die Stellungnahme des Wirtschaftsverbandes Weser aus: Klaus Wedemeier, Vorsitzender des Wirtschaftsverbandes, der die maritimen Unternehmen in der Region Weser-Jade vertritt, fordert von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, dass die noch ausstehenden Plan- und Genehmigungsverfahren schnellstmöglich durchgeführt werden.
Er interpretiert das Urteil der Luxemburger Richter dahingehend, dass die Fahrrinnenanpassung von Außen- und Unterweser unter Einhaltung umweltorientierter Auflagen möglich ist. Zwar müsse die Wasserrahmenrichtlinie einerseits laut Urteil streng ausgelegt werden, so dass bereits geringe Verschlechterungen der Gewässerqualität ausreichend sind, um eine Baumaßnahme zu untersagen. Andererseits beinhalte die Richtlinie die Möglichkeit, eine Genehmigung zu erteilen, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für ein Projekt sprechen, argumentiert der Wirtschaftsverband.
Grüne: Elbervertiefung überflüssig
Aber auch die Umweltschützer interpretieren den Richterspruch aus Luxemburg positiv: Die grüne Verkehrspolitikerin Valerie Wilms, sieht in dem Richterspruch zur Weservertiefung ein positives Signal für die zukünftige Flusspolitik. „Ich bin froher Hoffnung, dass das Urteil auch Auswirkungen auf die geplante Elbvertiefung hat. Das Projekt Elbvertiefung ist unnötig. Wir brauchen jetzt eine ernsthafte Hafenkooperation und gemeinsame Hafenplanung von Bund und Küstenländern.“
Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)Hubert Weiger, sieht in dem Urteil des EuGH „einen substantiellen Fortschritt im europäischen Gewässerschutz.“ Der BUND hatte 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die in Bremen und Niedersachsen geplante Vertiefung der Weser geklagt. Das vorliegende Urteil bestätige die BUND-Ansicht, dass Baumaßnahmen an Gewässern deren Zustand nicht verschlechtern dürften, schreibt der BUND in einer Mitteilung. Man wolle weiter beim Bundesverwaltungsgericht dafür kämpfen, dass aufbauend auf dem EuGH-Votum die Vertiefungspläne an der Weser in einer abschließenden Entscheidung gestoppt werden. (diwi)