Luxemburg. Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das lange erwartete Urteil zur Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gefällt. Das Wort aus Luxemburg hat Auswirkungen auf die Weser- und Elbvertiefung. Das EuGH hat nun entscheiden, dass die EU-Umweltrichtlinie der Weservertiefung entgegensteht. Ausnahmen seien aber möglich, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse für eine Maßnahme spricht..
Das Urteil war auch in Hamburg mit Spannung erwartet worden. Das Urteil dürfte aller Voraussicht nach auch bei der umstrittenen Elbvertiefung Anwendung finden. Für Hamburg ist das Großprojekt von zentraler Bedeutung, weil die Vertiefung des Flusses den Hafen auch für größere Containerschiffe erreichbar macht.
EU-Mitgliedstaaten müssen Genehmigung versagen, wenn sich die Wasserqualität verschlechtert
Das EuGH ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht nur um programmatische Verpflichtungen handelt, sondern dass sie auch für konkrete Vorhaben gelten. In seinem Urteil stellt das Gericht fest, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Genehmigung für ein konkretes Vorhaben zu versagen, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers verursachen kann. Bereits eine geringe Verschlechterungen der Gewässerqualität ist demnach ausreichend, um eine Baumaßnahme zu untersagen. Andererseits beinhaltet die Richtlinie die Möglichkeit, eine Genehmigung zu erteilen, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für ein Projekt sprechen.
Hintergrund ist eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig gegen die Vertiefung der Weser von der Mündung bis Bremen. Dies soll den Fluss für größere Containerschiffe befahrbar machen.
Die Richter beim BVG setzten das Verfahren aus und baten ihre EuGH-Kollegen um Klärung einiger europarechtlicher Fragen. Das endgültige Urteil muss am Ende das zuständige BVG treffen, sich dabei aber an die Vorgaben aus Luxemburg halten. Auch das Verfahren zur Elbvertiefung wurde vom BVG im Oktober letzten Jahres zurückgestellt um die Entscheidung aus Brüssel abzuwarten. (dpa/diwi)
Das Urteil ist online auch in deutscher Übersetzung verfügbar. Hier geht es zum Dokument.
Wolfgang Trantow