Berlin. Mitarbeitern privater Bewachungsunternehmen, die auf Handelsschiffen zum Schutz vor Piratenangriffen mitfahren, werden keine hoheitlichen Befugnisse übertragen. Wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen weiter heißt, stehen den Mitarbeitern hinsichtlich der Verwendung von Waffen nur sogenannte „Jedermannsrechte“ zu, insbesondere das strafrechtliche Notwehr- und Nothilferecht.
„Sie unterscheiden sich damit in ihren Rechten nicht von Bewachungsunternehmen, die im Inland zum Schutz von Personen oder Sachen eingesetzt sind“, schreibt die Regierung. Den privaten bewaffneten Sicherheitskräften kämen auch deshalb keine staatlichen Befugnisse zur Anwendung von Gewalt zu, weil sie nicht Angehörige von Streitkräften und Polizei seien. (jök)