Hamburg. Der Streit um die Elbvertiefung hat nie nachgelassen und in den vergangenen Jahren eher noch an Heftigkeit gewonnen. Reeder, Politik und Hafenwirtschaft sind felsenfest davon überzeugt, dass die Zukunft Hamburgs als bedeutende Hafenstadt und maritime Metropole daran hängt, dass auch Schiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern die Kaimauern der Hansestadt erreichen können. Naturschützer, Obstbauern und Elbanlieger sind ebenso sicher, dass die Elbvertiefung ökologisch und für die Deichsicherheit eine Katastrophe ist, dazu weitgehend überflüssig.
Nach einer Veröffentlichung des Magazins „Spiegel" am Wochenende flammt der Konflikt wieder auf. Dabei geht es darum, wie weit sich die Brackwasserzone, wo sich See- und Süsswasser mischen, nach der Elbvertiefung in Richtung Hamburg verschiebt. Und ob alle Gutachten zu dem Thema auch an die EU-Kommission in Brüssel weitergegeben wurden, die zu dem Projekt Stellung nehmen muss. „Das sind keine trivialen Fragen", betont Manfred Braasch von der Umweltorganisation BUND. Der Planfeststellungsbeschluss, die rechtliche Grundlage für die geplanten Arbeiten, werde immer angreifbarer.
Die Wirtschaftsbehörde gibt sich empört: „Die Vorwürfe sind haltlos und falsch. Alle Einwendungen und Gutachten sind jederzeit transparent kommuniziert worden", teilt sie in einer Stellungnahme mit. „Sie sind auch der EU-Kommission bekannt. Es wurde selbstverständlich nichts unterschlagen." Bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord in Kiel räumt ein Sprecher dagegen ein, nur das eigene Gutachten nach Brüssel gegeben zu haben – „weil es uns plausibler schien".
Die Salidität - der Salzgehalt - mit ihren Auswirkungen auf den Obstbau im Alten Land und die Ausbreitung des extrem seltenen Schierlings-Wasserfenchel ist nur eines von mehreren Streitthemen, um die heftig gerungen wird. Dreimal wurde der Plan geändert, einmal schon Nachfragen der EU-Kommission beantwortet. Als nächstes kann die Behörde nun noch eine Fragerunde einlegen oder ein positives oder negatives Votum zur Elbvertiefung abgeben.
Auch bei einer ablehnenden Stellungnahme der EU könnte der Planfeststellungsbeschluss verabschiedet werden. Dann bleibt den Gegnern des Projektes nur noch eine Frist von einigen Wochen, um den Klageweg zu beschreiten. Dann kommen die Saugbagger. „Um über eine Klage entscheiden zu können, muss man den Planfeststellungsbeschluss kennen", sagt BUND-Chef Braasch. Zu einem jahrelangen Weg durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit müsse es jedenfalls nicht kommen: Zuständig wäre bei einer Klage gleich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (dpa)