Karlsruhe/Berlin. Die Piratenpartei zieht wegen des geplanten elektronischen Kennzeichen-Abgleichs zur Kontrolle der Pkw-Maut vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Mittwoch den Eingang einer Verfassungsbeschwerde zur Pkw-Maut. Die Piratenpartei kritisiert, eine Kennzeichen-Massenerfassung zerstöre das Recht auf datenfreie Fahrt. In der Beschwerdeschrift wird unter anderem mit Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht argumentiert.
Das Gesetz zur Pkw-Maut ist seit vergangenem Sommer in Kraft. Die umstrittene Infrastrukturabgabe wird aber wegen eines Verfahrens der EU-Kommission zur EU-Rechtmäßigkeit bis auf weiteres nicht umgesetzt.
Mautzahler sollen statt an Klebe-Vignetten über das Nummernschild des Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden. Gegen das Pkw-Mautgesetz wurden schon zwei Klagen in Karlsruhe eingereicht. Beide wurden nach Justizangaben ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. (dpa)