Brüssel. Im Streit über die deutsche Pkw-Maut verzichtet die EU-Kommission zunächst darauf, die nächste Stufe des bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens zu zünden. Sie habe die Bundesregierung aber Mitte Dezember um die Beantwortung zusätzlicher Fragen gebeten, sagte Verkehrskommissarin Violeta Bulc in einem Interview mit der Tageszeitung „Welt“. In ihrem Umfeld heißt es dazu außerdem, dass damit noch keine Frist zur Änderung des deutschen Mautgesetzes festgelegt worden sei.
Die Kommission erwarte allerdings, dass die Bundesregierung ihre Fragen bis Mitte Februar beantworte. Worum es dabei geht, wurde nicht mitgeteilt. Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren am 18. Juni eingeleitet, nachdem das Mautgesetz im Bundesgesetzblatt erschienen war. Sie befürchtet, dass die „Ausländermaut“ zu einer Diskriminierung von Autofahrern aus anderen EU-Staaten auf den deutschen Autobahnen führen würde. Zur Begründung verweist das im Juni verschickte „Mahnschreiben“ darauf, dass deutsche Autofahrer bei der Kraftfahrzeug-Steuer um den Maut-Betrag entlastet werden Zum anderen seien die vorgesehenen Preise für Kurzzeitvignetten, die überwiegend von Ausländern gekauft würden, relativ viel höher als für die Jahresgebühr.
Räumt die Bundesregierung die von der Kommission vorgetragenen Bedenken aus, kann Brüssel Deutschland eine Frist setzen, in der das Mautgesetz geändert werden muss. Lässt die Bundesregierung die Frist verstreichen, kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Soweit möchte man es in Brüssel nach Möglichkeit aber nicht kommen lassen. Die Verkehrskommissarin forderte die Bundesregierung in „Welt“ stattdessen auf, die Einführung eines europaweiten, streckenbezogenen Mautsystems zu unterstützen, das sie möglicherweise noch in diesem Jahr vorschlagen werde. Diese Forderung wurde von Bundesverkehrsminister Dobrindt umgehend zurückgewiesen. (tw)