Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) muss seinen Gesetzentwurf zur PKW-Maut möglicherweise in mehreren Punkten ändern. Nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ bemängelt der Normenkontrollrat der Bundesregierung, dass die Ausgaben in dem Entwurf nicht konkret genug dargelegt sind. Die Darstellung der Kosten für das Projekt sei „nicht ausreichend transparent”. Dobrindt kalkuliert, dass die Installation der Maut einmalig 337 Millionen Euro kosten wird. Hinzu kommen jährliche Betriebs- und Personalausgaben für das Mautsystem in Höhe von 194 Millionen Euro. Unter dem Strich sollen durch die Maut für ausländische Fahrer 500 Millionen Euro eingenommen werden.
Die Ausgaben seien jedoch nur „zusammenfassend” dargestellt, bemängelt der Rat. Darüber hinaus sei unklar, welche wesentlichen Informationspflichten auf Bürger und Wirtschaft zukämen. Der Linken-Haushaltspolitiker Roland Claus bemängelte, Dobrindt habe im Haushaltsentwurf 2015 die Kosten für die ab 2016 geplante PKW-Maut nur unzureichend dargestellt. Steuergelder seien aufgrund der Flickschusterei im Verkehrsministerium dort schlecht angelegt, sagte er nach der Haushaltsbereinigungssitzung.
Kritik am Datenschutz
Außerdem befürchten Datenschützer von Bund und Ländern, dass die Autokennzeichen mehr als ein Jahr gespeichert werden. „Das geplante System erlaubt lückenlose Überwachung“, sagte der Vorsitzender der Datenschutzkonferenz, der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegenüber der „Rheinischen Post“. Dessen nordrhein-westfälischer Kollege Ulrich Lepper warnte, Daten könnten bis zu 13 Monate gespeichert werden. „Darum sind detaillierte Bewegungsprofile möglich”.
In einem internen Abstimmungsverfahren sprachen sich dem Bericht zufolge die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) und die große Mehrheit der 16 Landesdatenschutzbeauftragten dafür aus, die Vorgaben für das Abspeichern von Daten für die Mautkontrolle abzulehnen. Der Verkehrsminister hatte erklärt, bei der Mautkontrolle anfallende Daten würden sofort gelöscht, wenn geklärt sei, dass für ein kontrolliertes Auto die Maut bezahlt ist. Nach Angaben der Datenschützer sieht die bisherige Vorlage zum Mautgesetz aber vor, Fahrdaten bis zu 13 Monate zu speichern, um Rückzahlungsforderungen von Autofahrern abzuwehren. Diese könnten behaupten, sie seien im Zahlungszeitraum von einem Jahr gar nicht auf mautpflichtigen Straßen gefahren. (jök)