Wien. Österreichs Speditionsbranche steht der von EU lancierten solidarischen Haftung des Auftraggebers sehr kritisch gegenüber. Die Unternehmer sehen darin ein nicht kalkulierbares Haftungsrisiko, dessen Übernahme den Spediteuren im Worst-Case-Szenario wirtschaftlich das Genick brechen könnte.
Beauftragt ein Spediteur einen Subunternehmer, sprich einen Frächter, mit der Durchführung eines Transports und vereinbart er mit diesem schriftlich, dass der Frächter an seinen Lkw-Fahrer den Mindestlohn bezahlt, und stellt sich später heraus, dass der Mindestlohn nicht bezahlt worden ist, dann trifft den Spediteur dafür das Haftungsrisiko. „Das stellt für uns Spediteure ein unberechenbares unternehmerisches Risiko dar und dagegen wehren wir uns“, erklärt Wolfgang Schneckenreither, Vize-Präsident des Zentralverbandes Spedition & Logistik Österreich. In Deutschland ist diese Thematik bereits im Mindestlohngesetz von 2015 geregelt. (mf)