Wien. Euro-6-Lkw, die während des bestehenden Nachtfahrverbotes auf der Inntalautobahn A12 in Österreich fahren, müssen nicht schon seit Anfang Juli dieses Jahres, sondern erst ab 1. Mai 2017 eine Plakette tragen, die diese Ausnahmeregelung bescheinigt. Die Änderung der Kennzeichnungspflicht von Sattelkraftfahrzeugen sowie Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger über 7,5 Tonnen verfügte kürzlich die Tiroler Landesregierung mit der jüngsten Novellierung dieses Nachtfahrverbotes für Lkw. Diese Änderung wurde am 29. Juni im Landesgesetzblatt des Landes Tirol kundgemacht und kann im Internet eingesehen werden.
Das Lkw-Nachtfahrverbot gilt von Mai bis Oktober werktags von 22 bis 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 5 Uhr. Zwischen November und April gilt es werktags von 20 bis 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 5 Uhr. (mf/ag)
Der Link lautet: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_TI_20160629_62/LGBLA_TI_20160629_62.html