Wien. In Österreich ist vor wenigen Tagen die 27. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten und diese ermöglicht unter anderem Überholverbote bei Sondertransporten. Konkret geht es darum, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Begleitfahrzeuge der Straßentransport-Aufsichtsorgane bei Sondertransporten in Übergrößen oder Übergewichten berechtigt sind, während der Begleitfahrt sogenannte „rollende flexible Überholverbote“ anzuordnen. Je nach Verkehrssituation können diese Begleitfahrzeuge also Überholverbote für Lkw und Pkw anordnen und müssen dieses Verbot mit entsprechenden leuchtenden Anzeigetafeln auf dem Dach der Begleitfahrzeuge anzeigen.
Diese Überholverbote soll es geben, wo aufgrund der räumlichen Verhältnisse ein Überholen des Sondertransports gefährlich wäre daher das Fahrzeug aufgrund seiner Größe allein fahren muss, etwa in Kurven oder straßenseitigen Engstellen. Auch dürfen künftig Begleitfahrzeuge Bodenmarkierungen überfahren wie beispielsweise Sperrlinien oder Sperrflächen. Bisher musste das explizit im Bewilligungsbescheid für den Sondertransport festgehalten werden.
Für die Abwicklung von Sondertransporten stellen die jetzt geltenden Möglichkeiten eine Verbesserung dar. Das betont die Wirtschaftskammer Österreich, die sich für die neuen Regeln stark gemacht hatte. (mf)