Genf. Die Internationale Straßentransportunion (IRU) hat die unterschiedlichen Regelungen zum Einsatz von Winterreifen und Schneekette in 43 europäischen Ländern in einer PDF-Datei zusammengefasst. Auf diese 30-seitige Übersicht machte jetzt die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) aufmerksam.
Aus der Tabelle können Güterverkehrsunternehmer ersehen, ob sie grundsätzlich verpflichtet sind, Reifen mit speziellem Profil und Schneeketten bei ihren Fahrzeugen aufzuziehen; unter welchen Wetterbedingungen zu welchen Zeiten, in welchen Regionen und für welche Gewichtsklassen diese Vorschriften gelten, wie viele Schneeketten vorgeschrieben sind; welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen und wo man diese Regeln nachlesen kann. Die IRU-Informationen sind in englischer Sprache.
In Deutschland müssen alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen bei Schnee, Schneematsch oder Eisglätte auf den Antriebsachsen mit Reifen mit speziellem Profil ausgerüstet sein. Die Reifen an den übrigen Achsen sind aufgrund ihres erhöhten Naturkautschukanteils grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Alle anderen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, auch bei einer Lkw-Zulassung, müssen rundum M+S-Reifen besitzen.
Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es wegen falscher Bereifung zu Verkehrsbehinderungen, erhöht sich das Bußgeld. (ag)
Die IRU-Übersicht über die vorgeschriebene Winterausrüstung in Europa können Sie unterhalb dieser Meldung im Bereich Download kostenlos als PDF herunterladen.
- IRU-Übersicht zur Winterausrüstung in Europa (403.2 KB, PDF)