-- Anzeige --

Urteil: MPU auch bei strafgerichtlichem Entzug der Fahrerlaubnis

27.10.2015 11:25 Uhr
Urteil: MPU auch bei strafgerichtlichem Entzug der Fahrerlaubnis
In den meisten Bundesländern wird die MPU bei Ersttätern erst ab einem Schwellenwert von 1,6 Promille angeordnet. In Baden-Württemberg ist dies anders.
© Foto: Picture Alliance/Chromorange/Christian Ohde

Autofahrer, deren Führerschein das Strafgericht wegen einer Alkoholfahrt einzieht, müssen sich in Baden-Württemberg in jedem Fall einem Idiotentest unterziehen.

-- Anzeige --

Mannheim. Hat das Strafgericht eine Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen und beantragt der Betroffene deren Neuerteilung nach Ablauf der Sperrfrist, muss die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung ihrer Entscheidung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Dies gilt auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut gehabt hat und deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bestanden haben - etwa das Fehlen jeglicher Ausfallerscheinungen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) und ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Der Mann, um den es in diesem Fall geht, war wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,49 Promille Blutalkoholkonzentration rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Strafgericht hatte ihm zugleich die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Neuerteilung angeordnet. Im Oktober 2012 hatte der Kläger daraufhin beim Landratsamt Ortenaukreis (Beklagter) die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Da die Behörde den Antrag nicht beschieden hatte, hatte er beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben. Anschließend hatte die Behörde ihn aufgefordert, ein medizinisch-psychologisches Eignungsgutachten beizubringen und auf fehlende Fahreignung des Klägers geschlossen, als dieser sich weigerte.

Eine solche Anordnung ist nach Paragraf 13 Satz 1 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Vorbereitung der Entscheidung über die (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis unter anderem bei Alkoholmissbrauch geboten. Es komme nicht auf den Promillegehalt an und auch nicht darauf, ob der Führerschein erstmals entzogen werde, so der VGH. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter sei immer eine MPU anzuordnen. MPU anzuordnen. Der Verordnungsgeber messe der strafgerichtlichen Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt eigenständige Bedeutung zu. (ag)

Urteil vom 07.07.2015
Aktenzeichen 10 S 116/15

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Verkehrsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.