Münster. Der Streit um Dieselfahrverbote in nordrhein-westfälischen Städten geht in eine weitere Runde. Am Donnerstagvormittag verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster über den Luftreinhalteplan für Köln. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein weiträumiges Fahrverbot erreicht. Dagegen ist das Land Nordrhein-Westfalen in Berufung gegangen. Das Gericht will seine Entscheidung noch am Donnerstag verkünden.
Stadt und Bezirksregierung wollen Fahrverbote vermeiden
Die Luftverschmutzung in der Millionenstadt ist seit langem viel zu hoch. Laut EU-Grenzwert dürfen es im Schnitt nur 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sein, an einigen Stellen der Stadt ist man von dieser Grenze weit entfernt. Stadt und Bezirksregierung wollen das Problem aber ohne Fahrverbote in den Griff bekommen. Ein am 1. April in Kraft getretener neuer Luftreinhalteplan verzichtet weiterhin auf diesen drastischen Schritt. Stattdessen soll die Luftverschmutzung mit alternativen Maßnahmen gesenkt werden. So gilt seit dem vergangenen Monat in der Kölner Innenstadt ein Durchfahrverbot für Lastwagen, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen. (dpa/sn)