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NRW fördert letzte Meile im Schienengüterverkehr

02.07.2019 11:18 Uhr
Hendrik Wüst
Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst hat Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro zur Förderung der Schiene übergeben
© Foto: Ralph Sondermann

Verkehrsminister Hendrik Wüst hat Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro an fünf nicht bundeseigene Eisenbahnen übergeben.

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Düsseldorf. Das Land NRW investiert massiv in die letzte Meile für Schienengüterverkehr und möchte damit pro Jahr 210.000 Lkw-Fahrten einsparen. Das gab das Ministerium für Verkehr jetzt per Mitteilung bekannt.  Verkehrsminister Hendrik Wüst hat Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro an fünf nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) übergeben. Empfänger sind die Regionalverkehr Ruhr Lippe (RLG), die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE), die Wanne-Herner Eisenbahn (WHE), die Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH) und die Hafen Berenbusch-Bückeburg GmbH in Niedersachsen, die einen Teil ihrer Schieneninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Minden) betreibt. Die Mittel werden für Investitionen zur Ertüchtigung der Infrastrukturen der NE-Bahnen verwendet, wie etwa für den Ersatz von Gleisen und Weichen. Die NE-Förderung hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr wiedereingeführt. 

„Mit der Förderung der NE-Bahnen schließen wir Industrie- und Gewerbegebiete sowie Häfen an die Hauptstrecken der Bahn an. Die Anbindung auf der letzten Meile bringt mehr Güter von der Straße auf die Schiene“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Bescheidübergabe. Nur so könne die Verkehrswende in Richtung Schiene in der Fläche gelingen. Durch die geförderten Maßnahmen sollen voraussichtlich insgesamt rund 210.000 Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden werden.

Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung

Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken sowie Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung für die Förderung ist beispielsweise, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind. 

Für die Maßnahmen, die die fünf Eisenbahnunternehmen planen, sind Investitionen zwischen fünf und sechs Millionen Euro erforderlich. Davon übernimmt das Land bis zu 40 Prozent (rund 1,9 Millionen Euro), der Bund 50 Prozent (rund 2,5 Millionen Euro) und die NE-Bahnen die verbleibenden zehn Prozent. (sno)

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