Oslo. Nach Informationen der International Road Transport Union (IRU) hat die norwegische Regierung entschieden, die Anwendung des in Norwegen geltenden Mindestlohns ausschließlich auf den nationalen Verkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durch norwegische Unternehmer sowie Kabotagetransporte und Beförderungen im Kombinierten Verkehr durch nicht-norwegische Unternehmer anzuwenden. Das bedeutet, dass grenzüberschreitende Transporte von und nach Norwegen durch nicht in Norwegen ansässige Unternehmen nicht weiter unter die Regelungen des norwegischen Mindestlohns fallen, berichtet der Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem Rundschreiben.
Norwegen hatte im Frühjahr die Einführung eines Mindestlohns im Straßengüterverkehr ab dem 1. Juli beschlossen. Bei Beförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sollte der norwegische Mindestlohn von 158,32 Norwegische Kronen (circa 17,42 Euro) pro Stunde zuzüglich Spesen entrichtet werden, sofern der Auftraggeber in Norwegen ansässig ist. Unklar blieb jedoch bislang der genaue Anwendungsbereich.
Wann die eingeschränkte Anwendung der Regelung in Kraft tritt und wie sie gehandhabt wird, ist laut DSLV aktuell noch ungewiss. (sno)