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Nordrhein-Westfalen will sich teilweise für Feldversuch öffnen

06.03.2015 10:00 Uhr
Nordrhein-Westfalen will sich teilweise für Feldversuch öffnen
Im Landtag von Nordrhein-Westfalen bewegt sich was - zugunsten des verlängerten Sattelaufliegers
© Foto: Picture Alliance/dpa/Jan-Philipp Strobel

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) hat das Bundesverkehrsministerium gebeten, die Ausnahmeverordnung entsprechend zu ändern. Verlängerte Sattelzüge mit 17,80 Metern Länge sollen das gesamte Straßennetz im Land befahren dürfen.

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Düsseldorf. Laut einem Bericht des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen an den Verkehrsausschuss des Landtags, will sich das SPD-geführte Bundesland teilweise dem Feldversuch für Lang-LKW anschließen.

Das NRW-Verkehrsministerium habe in einem Schreiben vom 11. Februar 2015 das Bundesverkehrsministerium in Berlin gebeten, Sattelkraftfahrzeuge mit verlängertem Sattelauflieger im Rahmen des Feldversuchs auch in NRW zuzulassen.

Ausnahmeverordnung muss geändert werden

Sattelzugkombinationen mit 17,8 Metern maximaler Gesamtlänge sollen nach entsprechender Änderung der Ausnahmeverordnung durch den Bund, auch im gesamten Straßennetz NRW fahren dürfen. Für die „beschränkte Ausdehnung des Feldversuchs“ auf das Land NRW, müsste Paragraf 2 Absatz 2 der dem Feldversuch zugrunde liegenden Ausnahmeverordnung geändert werden. Dort ist festgelegt, in welchen Ländern die genannten Sattelkraftfahrzeuge das gesamte Streckennetz nutzen dürfen. Das ist bisher in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen der Fall, nicht aber in NRW.

Ansonsten bleibt der Lang-LKW außen vor

In dem Bericht wird betont, dass alle anderen überlangen Fahrzugkombinationen, die im Rahmen des am Feldversuch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, auch weiterhin nicht in NRW zugelassen werden sollen. „Da Nordrhein-Westfalen für die anderen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen des Versuchs kein Positivnetz gemeldet hat, bleiben solche Lang-LKW auch weiterhin auf nordrheinwestfälischen Straßen unzulässig“, heißt es in dem Bericht, der der Verkehrsrundschau vorliegt. Gleich in der Einleitung des Papiers wird zudem hervorgehoben, dass sich NRW grundsätzlich aus „umwelt- und verkehrspolitischen Gründen“ gegen den Einsatz von Lang-LKW ausspricht.

Bayerische Spedition will verlängerten Auflieger im KV einsetzen

Hintergrund für den Schritt der Landesregierung ist ein entsprechender Zulassungsantrag der Spedition Greilmeier aus Schwindegg in Bayern, die diese Sattelzüge im Kombinierten Verkehr (KV) zur Konsumgüter- und Lebensmitteldistribution zwischen München und Köln einsetzen möchte. Weil NRW dieses Projekt zur Stärkung des KV möglich machen möchte, müsse die Ausnahmeverordnung entsprechend angepasst werden, heißt es in dem Bericht an den Verkehrsausschuss. Die Öffnung des Straßennetzes in NRW über die Ausnahmeverordnung sei der einzige rechtlich zulässige Weg.

Am Donnerstag war der Lang-LKW Thema in einer öffentlichen Ausschusssitzung im Düsseldorfer Landtag. Nach Berichten von Teilnehmern gebe es eine parteiübergreifende Zustimmung von SPD, CDU, Grünen und FDP zu dem Projekt.

Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW (VVWL)begrüßte den parteiübergreifenden und einstimmigen Konsens. „Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und gratulieren allen Parteien zu diesem Konsens der Vernunft. Jetzt werden auch in NRW Innovationen im Straßentransport ermöglicht, die eine ökologische und ökonomische Effizienzsteigerung von rund acht Prozent eröffnen”, schreibt der Verbnd in einer Mitteilung. Der um 1,3 Meter längere Sattelauflieger sei für den Bahntransport im Kombinierten Verkehr geeignet und somit kein „Gegner“ der Schiene. (diwi)

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