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Niedersachsen und NRW arbeiten bei Verkehrsprojekten enger zusammen

12.11.2019 16:17 Uhr
Bernd Althusmann
Bernd Althusmann verspricht sich von der Zusammenarbeit der Länder eine Entlastung der Lkw-Fahrer
© Foto: picture alliance/Christophe Gateau/dpa

Die Minister Bernd Althusmann und Hendrik Wüst einigen sich auf eine engere Abstimmung beider Länder bei den Themen Straßenverkehr und Wasserstraßen. Beschlossen wurde auch eine Lockerung der Feiertags-Lkw-Fahrverbote.

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Düsseldorf. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen ihre Abstimmung bei Verkehrsprojekten, die beide Länder betreffen, weiter vertiefen. Nach der „Münsteraner Erklärung“ im Februar haben Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann und der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst gestern die sogenannte „Osnabrücker Erklärung“ unterzeichnet. Schwerpunkt dabei ist die engere Abstimmung bei Straßenverkehrs- und Wasserstraßen-Projekten.

„Hierdurch verhindern wir überfüllte Parkplätze an unseren Landesgrenzen und Lkw-Kolonnenfahrten nach den aufeinanderfolgenden Feiertagen. Die ohnehin sehr stark befahrenen Grenz-Autobahnen zwischen Niedersachsen und NRW werden nicht noch zusätzlich strapaziert – und auch die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nicht weiter belastet“, so Bernd Althusmann.

Kein doppeltes Fahrverbot an aufeinanderfolgenden Feiertagen

Beide Länder einigten sich auf eine Lösung zur Vermeidung wechselseitige Lkw-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von der Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden ab dem kommenden Jahr die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A 2, A 30, A 31 und A 33.

Neben der bereits bestehenden Zusammenarbeit bei den Testfeldern für den automatisierten beziehungsweise autonomen Straßenverkehr wurde nun auch eine engere Zusammenarbeit bei den Testfeldern für Automatisierung der Binnenschifffahrt verabredet. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit mit Unterstützung des Landes ein Testfeld für die Binnenschifffahrt Rhein-Ruhr eingerichtet. In Niedersachsen wird derzeit an der Einrichtung eines Netzwerkes Binnenschiff 4.0 im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gearbeitet. (fa)

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