Hannover. Niedersachsen testet als erstes Bundesland einen Strecken-Radar, bei dem die Geschwindigkeit von Autofahrern über einen längeren Abschnitt kontrolliert wird. Der Pilotversuch sei dank neuer Computertechnik möglich, mit der die strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzes eingehalten werden können, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD) am Montag in Hannover. In Österreich und den Niederlanden gibt es den Strecken-Radar bereits seit Jahren. Nach Auswahl eines unfallträchtigen Bundes- oder Landstraßenabschnitts mit einer Länge von drei bis acht Kilometern soll der 18-monatige Test im Frühjahr 2015 beginnen.
Der Strecken-Radar sei besonders für gefährliche Abschnitte geeignet, auf dem sich Unfälle nicht an einer Stelle sondern über etliche Kilometer häuften, sagte der Minister. Dies seien oft Landstraßen, auf denen sich in Niedersachsen zwei Drittel aller tödlichen Unfälle ereignen. Ursache sei meist zu hohes Tempo. Die Erfahrungen in den Nachbarländern seien positiv, der Verkehrsfluss harmonisiere sich und die Sicherheit werde auch etwa in Baustellen oder Tunnelstrecken nachweislich erhöht. Die Akzeptanz bei den Autofahrern sei deutlich höher als bei punktuellen Blitzern, bei denen Raser sich einer Strafe durch kurzzeitiges Abbremsen entziehen könnten, sagte Pistorius.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte sich bereits 2009 für einen Modellversuch mit Abschnittskontrollen ausgesprochen, es gab aber Datenschutzbedenken. Das Speichern von Fahrzeugbildern von Fahrern, die sich an das Tempolimit halten, wurde als ein unerlaubtes Speichern von personenbezogenen Daten angesehen. Bei der von Niedersachsen vorgesehenen Technik besteht ein Zugriff auf die Daten nur bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Ansonsten werden die Fotos automatisch sofort gelöscht, ohne dass zwischendurch eine Zugriffsmöglichkeit besteht.
Dem Pilotversuch hat der Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen zugestimmt. Wenn der Strecken-Radar danach dauerhaft eingesetzt werden soll, muss entweder das niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz oder bei einem bundesweiten Einsatz das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. (dpa)