Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt über die Klage einer Anwohnerin des Flughafens Hannover auf Erlass eines Nachtflugverbots. Bisher ist Hannover der einzige norddeutsche Flughafen ohne eine Flugpause in den Nachtstunden. Seit 2010 allerdings sind Starts und Landungen zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr nur mit leisen Flugzeugen erlaubt. Zuletzt hatte das Gericht 2009 eine Klage gegen Nachtflüge in Hannover-Langenhagen abgewiesen.
Die Klägerin bewohnt ein denkmalgeschütztes Gebäude in Isernhagen unweit des Flughafens und hält die nächtliche Beschränkung auf leise Flugzeuge für unzureichend. Der Flughafen habe anders als vom Bundesverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen gefordert keine Abwägung zwischen dem Schutz der Nachtruhe und der Notwendigkeit von Nachtflügen vorgenommen. Passiver Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Häusern reiche nicht aus. Fluglärm sei in hohem Maße gesundheitsschädlich. Zwar hatte die Klägerin auf Kosten des Flughafens Lärmschutzfenster einbauen lassen. Weitere Mittel für eine Lärmdämmung des Daches nahm sie aber nicht in Anspruch.
Der Flughafen hält die bestehende Nachtflugregelung für ausreichend und verweist darauf, dass die Klägerin in der Nachtschutzzone wohnt, in der festgelegte Lärmwerte einzuhalten sind. Eine Gesundheitsgefährdung der Klägerin sei auszuschließen. Der Flughafen verfüge seit seinem Bestehen über eine Nachtflugerlaubnis, die eine hohe wirtschaftliche Bedeutung habe und zahlreiche Arbeitsplätze in der Region sichere. Neben Passagiermaschinen werden in Hannover nachts auch Luftfracht- und Posttransporte abgewickelt. (dpa)