Hannover. Im Streit um einen staatlichen oder privaten Ausbau der Autobahn 7 in Südniedersachsen beugt das Land sich dem Bund. Ein von Niedersachsen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass Niedersachsen sich der Anweisung des Bundes zu einem Ausbau von einem privaten Investor nicht widersetzen kann, teilte das Verkehrsministerium in Hannover am Dienstag mit. Es bleibe nichts anderes übrig, als die Ausschreibung als öffentlich-privates Projekt vorzubereiten, sagte Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) den Angaben zufolge. Lies hatte dies stets abgelehnt, weil der privat finanzierte Ausbau laut Bundesrechnungshof 13 Millionen Euro teurer ist, als ein Bau in staatlicher Hand.
Das 31-seitige Gutachten des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Jörn Ipsen lege dar, dass das Land als Auftragsverwaltung der Befolgungspflicht praktisch in jedem Fall unterliege, schreibt das Ministerium. Ausnahmen gebe es nur bei einem groben Verfassungsverstoß oder bei einer unmittelbaren Gefährdung der Allgemeinheit in Leben oder Gesundheit. „Selbst die massiven Bedenken, die der Bundesrechnungshof an dem ÖPP-Projekt A 7 angemeldet hat, ändern an der Rechtmäßigkeit der Weisung als solcher nichts, weil der Bundesrechnungshof nur eine beratende Funktion ausübt“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.
Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung in Hannover hatte wie der Bund auf einen Ausbau als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) gesetzt. Rot-Grün hatte dies schon vor dem Wahlsieg stets kritisiert. Die Baukosten für den rund 30 Kilometer langen Abschnitt zwischen Seesen und Nörten-Hardenberg sind auf 224 Millionen Euro veranschlagt. (dpa/diwi)