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Niederlande: Sozialpartner einigen sich auf Einfrieren der Löhne

05.06.2020 09:30 Uhr
Niederlande Grenze
Der für den niederländischen Straßengütersektor bereits am 1. Januar ausgelaufene Tarifvertrag CAO wird bis Ende des Jahres verlängert
© Foto: Friso Gentsch/picture alliance/dpa

In Folge der Corona-Krise haben die niederländischen Unternehmerverbände TLN und VVR mit der Gewerkschaft FNV einen Vorschlag zum Lohnverzicht ausgearbeitet – damit sollen Kündigungen vermieden werden. Für Lkw-Fahrer bedeutet das allerdings weniger Geld.

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Gouda. Die Sozialpartner des niederländischen Straßengütersektors haben sich darauf geeinigt, den bereits am 1. Januar ausgelaufenen Tarifvertrag CAO bis Ende des Jahres zu verlängern. Dadurch entfällt auch die ursprünglich für dieses Jahr geplante Lohnerhöhung für die Arbeitnehmer. Eine entsprechende Erklärung wurde jetzt von Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im niederländischen Gouda unterzeichnet.

Den Vorschlag für den Lohnverzicht hatten die beiden Unternehmerverbände TLN und VVR zusammen mit der Gewerkschaft FNV vorgelegt. Sie wollen dadurch den Unternehmen ermöglichen, möglichst viele Mitarbeiter trotz der wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund der aktuellen Coronakrise zu halten. Die Gewerkschaft De Unie schloss sich dem Vorschlag bereits Mitte Mai an.

Nur die dritte an den Verhandlungen beteiligte Gewerkschaft CNV war laut niederländischen Fachmedien zunächst noch gegen den Verzicht auf Lohnerhöhung. Jetzt gab aber auch die CNV ihren Widerstand auf. Damit bleiben auch alle anderen Regelungen aus dem eigentlich bereits am 31. Dezember 2019 ausgelaufenen Tarifvertrag bis Ende des Jahres weiter gültig.

Vor Ausbruch der Coronakrise hatte es in ersten Verhandlungsrunden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über einen neuen Tarifvertrag nicht nach einer raschen Einigung ausgesehen. Bezüglich der Löhne hatte die FNV Ende Februar noch eine Lohnerhöhung von mindestens fünf Prozent gefordert. Die Arbeitgeber dagegen wollten damals höchstens 2,5 Prozent mehr Lohn zugestehen. (kw)

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