Antwerpen. Die Zahlungsfrist der Hafengebühren am Hafen von Antwerpen kann in Ausnahmefällen verlängert werden. Darauf haben sich Alfaport-Voka, eine Plattform von und für Unternehmen und Berufsverbände, der Antwerpener Hafenbetrieb und Maatschappij Linkerscheldeoever (MLSO), ein Unternehmen für die Hafen-, Land- und Industrialisierungspolitik, geeinigt. Demnach soll die Frist für die Zahlung der Konzessionsgebühren, für Rechnungen, die sich auf dritte Quartal 2020 beziehen, bis zum 30. Juli 2020 verlängert werden.
Nötig sei hierfür ein spezifischer Antrag des Konzessionsinhabers und eine Angabe von Gründen für die spätere Zahlung. Der Antrag muss spätestens bis zum 10. Juni 2020 an pd_concessies@portofantwerp.com (Alfaport-Voka) oder facturatie@mlso.be (MLSO) gestellt werden.
Mit der Ausnahme möchte der Antwerpener Hafen seine Vertragspartner in der gegenwärtigen Ausnahmesituation unterstützen. Der Antwerpener Hafenbetrieb, das MLSO und Alfaport-Voka werden die Situation in der Zwischenzeit genau beobachten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Hafenbetriebs Antwerpen: https://mlso.be/en/for-companies (ja)